Bewerbungsstart für KULTURLICHTER Deutscher Preis für kulturelle Bildung 2023/24

Am 1. August 2023 begann die Bewerbungsphase für den Preis für digitale kulturelle Bildung, ausgelobt von der Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth MdB und der Kulturstiftung der Länder. Wettbewerbsbeiträge können bis zum 30 . September 2023 unter www.kulturlichter-preis.de eingereicht werden.

Bewerben können sich alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und initiativen aus den
Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur,
Soziokultur, Film, Medien, Digitales sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen und
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Einrichtungen der kulturellen Kinder -, Jugend-
und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen können zudem als
Kooperationspartner :innen mitwirken. Bewerbungen solcher Kooperationspartner:innen,
die Synergieeffekte kreativ nutzen, werden ausdrücklich begrüßt.

Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben:
Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann und mit
50.000 Euro dotiert ist . Der Preis der Länder ist ebenfalls mit 50.000 Euro dotiert und
würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Hinzu kommt
der undotierte Preis des Publikums für ein Projekt mit besonderem Potenzial, bei welchem
die Gewinnerin oder der Gewinner eine maßgeschneiderte Beratung durch Expert:innen
für die Weiterentwicklung und professionelle Umsetzung des Projekts erhält . Erstmalig
werden auch die Nominierten, die keinen Preis gewinnen, mit einem Anerkennungsbetrag
in Höhe von jeweils 3.000 Euro gewürdigt.

Jede Einrichtung oder Initiative muss sich mit einem konkreten Projekt bewerben, je Träger
wird pro Jahr nur ein Projekt zum Wettbewerb zugelassen. Das Projekt kann entweder als
Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden. Einrichtungen oder
Initiativen, die sich in vorangegangenen Runden bereits beworben hatten, können sich bei
der aktuellen Ausschreibung wieder bewerben, sofern ein gänzlich neues oder nennenswert
weiterentwickeltes Projekt eingereicht wird.

Eine von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufene Jury trifft
die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder. Die Jury
benennt auch die Nominierten für die Wahl des Publikumspreises. Die Gewinnerin oder
der Gewinner wird in einem öffentlichen Online Voting ermittelt.

Die Entscheidung fällt die Jury anhand von sieben Kriterien . Ausschlaggebend sind vor
allem die Nutzung innovativer Methoden der Vermittlung und der Einsatz neuer
Technologien wie zum Beispiel kü nstliche Intelligenz . Die Effekte und Wirkungen der Projekte müssen bei den Zielgruppen plausibel belegt oder in Aussicht gestellt werden
können. Zudem sollen die Projekte ihre Konzepte und Instrumente andere n Einrichtungen
und Akteure n aktiv zur Verfügung stellen und damit zu ihrer Verbreitung beitragen.

Informationen zu den Teilnahmebedingungen und zu m Online Bewerbungsverfahren
finden Sie auf der Webseite  www.kulturlichter-preis.de .

Die Auszeichnung KULTURLICHTER fördert die Umsetzung er folgversprechender
Konzepte der kulturellen Bildung. Im Frühsommer 2024 werden die Preisträger:innen im
Rahmen einer Preisverleihung verkündet und ausgezeichnet. 

Die Pressemeldung sowie weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter
 www.kulturlichter-preis.de 
Pressestelle Kulturstiftung der Länder
Hans Georg Moek, Leiter Kommunikation
Tel +49 (0)30 / 89 36 35 29,
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