„Werden Verantwortliche von Kultureinrichtungen, Kulturschaffende oder Künstlerinnen und Künstler nach ihren größten Problemen gefragt, so wird zumeist der enorme bürokratische Aufwand bei der öffentlichen Kulturförderung genannt“, so Minister Konrad Wolf. Stichworte wie Jährlichkeitsprinzip, Zweimonatsprinzip, Finanzierungsarten und Rücklagenbildung, Verwendungsnachweis, eine Vielzahl von Auflagen, Nachweisen und Rückforderungstatbeständen prägen die Diskussion.
Viele dieser Reglungen schrecken viele Kulturschaffende, insbesondere wenn sie ehrenamtlich tätig sind, ab. Sie stellen entweder erst gar keine Anträge oder sie haben immer die Angst im Nacken irgendetwas falsch zu machen. „Dies ist nicht im Interesse einer Kulturpolitik, die Kulturschaffende, Künstlerinnen und Künstler, egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig, ermuntern und unterstützen will, das kulturelle Leben in unserem Land aktiv zu gestalten“, so Minister Konrad Wolf weiter.
„Die Forderung nach einer Entbürokratisierung und einer Vereinfachung der Zuwendungsverfahren war deshalb auch immer Gegenstand des „Runden Tisches Kultur“, so Peter Stieber. „Ich freue mich, dass Minister Wolf diese Forderung der Kulturverbände nun aufgegriffen hat. Dies ist ein guter Tag für die rheinland-pfälzischen Kulturschaffenden und Künstlerinnen und Künstler. Ihre Arbeit wird künftig deutlich erleichtert werden“ so Peter Stieber weiter. Das MWWK will mit dem Erlass einer allgemeinen Förderrichtlinie („ Allgemeine Richtlinie zur Festlegung von Erleichterungen bei der Kulturförderung und zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Kultur – Allgemeine Kulturförderrichtlinie) für verschiedene Bereiche der Kulturförderung, die einschlägigen Zuwendungsbestimmungen vereinfachen und flexibilisieren. So sollen durch die neue Förderrichtlinie
•die Festbetragsfinanzierung bis 50.000 Euro Zuwendungshöhe
•ein vereinfachter Verwendungsnachweis bis 25.000 Euro, im Einzelfall bis 50.000 Euro
Zuwendungshöhe
•ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bis 50.000 Euro Zuwendungshöhe
•der Wegfall der Zwei-Monats-Frist beim Mittelabruf bis 25.000 Euro Zuwendungshöhe und
•die Anerkennung von ehrenamtlich geleisteter Arbeit als fiktive Ausgabe bei der
Ermittlung des Eigenanteils eingeführt bzw. festgeschrieben werden. Diese Richtlinie dient auch dem übergeordneten Ziel des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsvereinfachung und führt nicht nur zu Erleichterungen bei den Antragstellern sondern auch zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands bei den Bewilligungsbehörden des Landes, insbesondere bei der ADD.
In vielen Kultureinrichtungen, Verbänden und Vereinen bildet das ehrenamtliche Engagement von Mitgliedern oder anderen freiwilligen Helferinnen und Helfern das Rückgrat der Arbeit. Viele setzen neben Geld auch ihre Zeit ein. „ Dieses ehrenamtlihe Engagement wird bislang nicht anerkannt. Dies wollen wir mit der Anerkennung von ehrenamtlich erbrachten Arbeitsleistungen, ändern“, so Kulturminister Konrad Wolf abschließend