Förderprogramme
- die Festbetragsfinanzierung bis 50.000 € Zuwendungshöhe,
- ein vereinfachter Verwendungsnachweis bis 25.000 €, im Einzelfall bis 50.000 €,
- ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bis 50.000 € Zuwendungshöhe,
- der Wegfall der Zwei-Monats-Frist beim Mittelabruf bis 25.000 € Zuwendungshöhe und
- die Anerkennung von ehrenamtlich geleisteter Arbeit als fiktive Ausgabe bei der Ermittlung des
Eigenanteils eingeführt bzw. festgeschrieben. Hier finden Sie einen Auszug aus dem Amtsblatt.
Für den Fonds stehen bis zu 2,5 Milliarden Euro Fördermittel bereit.
Eine Wirtschaftlichkeitshilfe soll kleinere Veranstaltungen fördern, die ab dem 1. Juli 2021 durchgeführt werden und an denen unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen bis zu 500 Besucher teilnehmen. Ab dem 1. August 2021 werden Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besuchern gefördert. Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen werden so die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert.
© Jürgen Greis - Lichtkunst von dekompresso
Kulturförderbericht 2019/2020
Der Kulturförderbericht 2019/2020 gibt einen umfassenden Überblick über die gesamten Kulturausgaben des Landes. Er umfasst nicht nur die eigentliche Kulturförderung in engeren Sinne (Gelder, mit denen das Land private, kommunale und kirchliche Projekte und Einrichtungen fördert), sondern auch die Ausgaben, die das Land in seine eigenen Projekte und Einrichtungen investiert.
Der nun vorliegende Kulturförderbericht beschreibt die wichtigsten Projekte und Einrichtungen und vermittelt somit auch einen umfangreichen Überblick über die kulturelle Vielfalt im Land. Er geht auch auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie ein. Der Bericht zeigt, dass in der Summe alle Ministerien und die Kulturstiftung des Landes im Kulturbereich 147,9 Mio. Euro in 2019 und 149,2 Mio. Euro in 2020 ausgegeben haben.
Der Kulturförderbericht 2019/2020 kann hier heruntergeladen werden.
Nicht aufgenommen in den Kulturförderbericht wurden die Ausgaben der Kommunen im Bereich der Kultur, Bundesmittel, die nach Rheinland-Pfalz geflossen sind sowie die von Privaten, der Wirtschaft oder von Stiftungen (Ausnahme Kulturstiftung des Landes) verausgabten Mittel. Der vorliegende Kulturförderbericht stellt somit nur einen Ausschnitt der Kulturförderung in Rheinland-Pfalz dar.
Förderprogramm „Konzeptionsförderung“
Mit der sogenannten „Konzeptionsförderung“ führt das Land Rheinland-Pfalz ein neues Förderinstrument in der freien Szene ein. Es soll einen Beitrag zur Zukunftssicherung für die professionellen freien darstellenden Künste aller Sparten leisten.
Professionelle freie Theater und professionelle freie Ballettcompagnien aus Rheinland-Pfalz können über drei Jahre hinweg mit jeweils bis zu 20.000 € pro Jahr bei der künstlerischen Weiterentwicklung ihres Hauses gefördert werden.
Das Merkblatt mit den Kriterien und weiteren Informationen
zum Förderprogramm finden Sie hier.
Antragsschluss ist der 07. Juni 2022.
Mit dem Förderprogramm „Zukunft durch Kultur“ startet das Land ein Programm, das die ehrenamtlichen Strukturen in kulturpolitisch bedeutsamen Einrichtungen und Initiativen der Freien Szene durch hauptamtliches Personal unterstüzt, das kulturelle Leben in den Regionen vernetzt und weiterentwickelt.
Kulturpolitisch bedeutsame und nicht-kommerzielle kulturelle Einrichtungen und Initiativen der Freien Szene können einen Antrag auf Förderung zur Beschäftigung von Leitungskräften stellen. Gefördert werden Voll- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit bis zu 30.000 Euro pro Jahr. Die Landeszuwendung ist auf maximal 50 Prozent der anerkannten Personalausgaben begrenzt.
‚Zukunft durch Kultur‘ will darüber hinaus die regionale Vernetzung des kulturellen Lebens vorantreiben, es stärken und weiterentwickeln. Dazu sollen mit Regionalmanagerinnen und -managern professionelle Strukturen geschaffen werden.
Antragsberechtigt für eine Förderung für die Beschäftigung von Regionalmanagerinnen und –managern sind in erster Linie kommunale Gebietskörperschaften. Möglich ist auch, dass mehrere kommunale Gebietskörperschaften einen Antrag gemeinsam stellen. Auch die Förderung von Regionalmanagerinnen und -managern wird mit bis zu 30.000 Euro im Jahr gefördert, die Zuwendung des Landes ist auf 50 Prozent der anerkannten Personalkosten begrenzt. Das Programm ‚Zukunft durch Kultur‘ ist zunächst auf die Dauer von drei Jahren ausgelegt.
Anträge für das Jahr 2023 sind bis zum 30.04.2023 einzureichen. Dies stellt keine Ausschlussfrist dar, jedoch können später eingehende Anträge nur nachrangig berücksichtigt werden. Anträge sind zu richten an die Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Referat Kulturförderung, Willy-Brandt-Platz 3,
54290 Trier. Dem für Kultur zuständigen Ministerium ist eine Kopie zuzuleiten.
Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier:
1. Programm Zukunft durch Kultur
2. Antrag auf Projektförderung
3. Merkblatt für die Antragstellung
Mit dem Strukturförderprogramm unterstützt das Land Einrichtungen und Initiativen der freien Kulturszene insbesondere dabei, Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur in Form kulturbezogener Investitionen sowie der Professionalisierung und der inhaltlichen Weiterentwicklung der Kulturarbeit durchführen zu können.
Gefördert werden können im Rahmen des Strukturförderprogramms zum Beispiel Ausstattungsmaßnahmen, die insbesondere Bereiche wie Veranstaltungs- und Bühnentechnik, Inventar für Zuschauer- und Aufführungsräume und die Organisation des Kulturbetriebs umfassen. Ferner sind Zuwendungen für kleinere Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen möglich, die Erhalt, Ausbau oder Modernisierung dienen und insbesondere auf eine größere BesucherInnenfreundlichkeit, Barrierefreiheit und Energieeffizienz zielen.
Das Strukturförderprogramm ermöglicht zudem die Förderung von Maßnahmen der Professionalisierung, etwa Coachings oder Weiterbildungsmaßnahmen, die die inhaltliche Weiterentwicklung zum Ziel haben und beispielsweise die Modernisierung der eigenen Programmentwicklung oder eine verbesserte Mittelakquise fokussieren. Weiterhin können auch Fördermittel für Maßnahmen zur Umsetzung von Konzepten bzw. langfristiger Konzeptionen, die etwa Fragen der künstlerischen Neuausrichtung oder der Organisation eines Generationenwechsels zum Gegenstand haben, beantragt werden.
Im Jahr 2022 standen für das Programm Landesmittel im Umfang von 175.000 € zur Verfügung. Für die Jahre 2023 und 2024 sind jeweils 200.000 € im Haushalt beantragt. Das Programm ist zunächst als dreijähriges Projekt angelegt.
Anträge für 2023 sind bis zum 30.09.2023 an die ADD zu richten.
Postanschrift: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier,
Referat Kulturförderung, WillyBrandt-Platz 3, 54290 Trier
Dem für Kultur zuständigen Ministerium ist eine Kopie zuzuleiten.
Nähere Informationen sowie Antragsunterlagen finden Sie hier:
1. Antrag auf Projektförderung
2. Merkblatt Strukturförderprogramm
3. Vollzugshinweise Strukturförderprogramm- aktualisierte Fassung vom 16.03.2023