4.07.2023
Allgemein
Kulturpolitik
Kulturförderung – Pflicht oder freiwillige Aufgabe
Im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung Rheinland-Pfalz wurde häufig die Frage gestellt, ob durch eine gesetzliche Regelung eine bessere Absicherung der Kulturfinanzierung und -förderung zu erreichen wäre. Um diese Frage aus unterschiedlichen Perspektiven zu diskutieren und einen Vorschlag für die Landeskulturpolitik in Rheinland-Pfalz vorzubereiten, wurde als erste Maßnahme ein Expertinnen- und Expertengespräch organisiert, das als Webtalk online mitzuverfolgen war. In diesem Gespräch wurde unter anderem die Ausrichtung zweier Bundesländer vorgestellt, die bereits ein gesetzgebendes Verfahren für Kultur verankert haben.
Kulturstaatssekretär Prof. Dr. Jürgen Hardeck betonte in seiner Begrüßung, dass das Thema bereits seit der letzten Legislaturperiode an Bedeutung gewonnen habe. Deswegen müsse durch ein solches Gespräch ein vertieftes Verständnis der Situation generiert werden, welches die Diskussion zu einer befriedigenden Lösung führe: „Kulturministerin Katharina Binz und ich haben immer wieder gesagt, dass wir eine ergebnisoffene Kulturentwicklungsplanung brauchen. Die Frage nach einem Kulturfördergesetz und was es enthalten müsse, sollen im Zuge dessen transparent gemacht und diskutiert werden, denn erst, wenn wir das Pro und Contra vollständig verstanden haben, können die politischen Verantwortlichen vernünftige Entscheidungen treffen.“
Das vor 30 Jahren ins Leben gerufene Sächsische Kulturraumgesetz wurde von Markus Franke, Abteilungsleiter Kunst im Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft vorgestellt. Zur Erhaltung und Förderung kultureller Einrichtungen und Maßnahmen seien ländliche Kulturräume als Zweckverbände gebildet worden, welche die Träger kommunaler Kultur bei ihren Aufgaben unterstütze. Franke betonte, dass dieses unter anderem dazu beitrage, dass Kultur eine Selbstverständlichkeit für die öffentliche Hand geworden sei. Kommunen könnten sich so auch in schwierigen Zeiten zur Kulturförderung bekennen und eine gesetzliche Grundlage dafür sei zudem Ausdruck solidarischer Kulturpflege.
Kurt Eichler sprang für den kurzfristig erkrankten Peter Landmann ein (ehemaliger Abteilungsleiter im Kulturministerium NRW), und stellte das Kulturfördergesetz aus NRW aus dem Jahr 2014 vor. Er erläuterte die „Trias“ der drei wichtigen Steuerungsinstrumente: die jährlichen Kulturförderberichte, den alle fünf Jahre herausgegebenen Landeskulturbericht und den ebenfalls alle fünf Jahre verabschiedeten Kulturförderplan. Das Gesetz versteht sich als konzeptionelle Fundierung der Landeskulturpolitik. Durch Fördervereinbarungen können Kommunen dadurch auch bei nicht ausgeglichenem Haushalt ihre kulturellen Leistungen sichern.
Als weitere Expertin konnte Lisa Diener, die geschäftsführende Direktorin des Städtetags Rheinland-Pfalz, die Perspektive der Kommunen einbringen. Sie sah die größte Chance für eine gesetzliche Regelung, wenn diese einen möglichst unbürokratische Kulturförderung ermögliche und vor allem, wenn der Eigenanteil der Kommunen nicht so hoch angesetzt werden müsste. Die Thematik der Fördervereinbarungen möchte sie in die weitere Diskussion einbringen. Zudem betonte sie, dass die Kultur innerhalb des Landes auf Augenhöhe besprochen werden sollte und innerhalb der Landesregierung mehr Handlungskraft brauche – die Kulturentwicklungsplanung habe hier bereits einiges ermöglicht.
Der Webtalk ist hier in gesamter Länge nachzuschauen. Nutzen Sie gerne die Kommentarfunktion für konkrete Fragen und weitere Anmerkungen zum Thema. Oder wenden Sie sich per Mail an die Projektleitung der Kulturentwicklungsplanung.
Den Webtalk gibt es auch als Audio-Aufzeichnung anzuhören hier:
Spotify:
https://open.spotify.com/episode/5ts3Gftqbzaa7eGGiO7xt9?si=6ef4601ee9104184
Soundcloud:
Berthold Röth