Denkmalschutz

Denkmalfachbehörde nach § 25 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes ist die

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
Direktion Landesdenkmalpflege
Schillerstraße 44 - Erthaler Hof
55116 Mainz
Tel.: 06131/2016-100, E-Mail: landesdenkmalpflege(at)gdke.rlp.de

Die Direktion Landesdenkmalpflege ist die Denkmalfachbehörde im Bereich Bau- und Kunstdenkmalpflege. Als solche nimmt sie die fachlichen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege wahr. Es gehören nach § 25 Abs. 1 DSchG insbesondere zu ihren Aufgaben: 

  • Mitwirkung bei der Durchführung des Denkmalschutzgesetzes nach Maßgabe der einzelnen Bestimmungen
  • Beratung der Denkmalschutzbehörden und der Eigentümer von Kulturdenkmälern
  • Förderung des Verständnisses der Öffentlichkeit für Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Vorschlagen von Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • Systematische Aufnahme und wissenschaftliche Auswertung der Kulturdenkmäler
  • Führen der Denkmalliste
  • Erstellen von Gutachten zu Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • Forschen nach verborgenen Kulturdenkmälern
  • Ausstellen von denkmalfachlichen Bescheinigungen einschließlich Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt.

Weiterhin ist die Direktion Landesdenkmalpflege für die Förderung von Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege nach § 29 DSchG zuständig.