Förderung der Freien Szene

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Vorhaben aus dem Bereich der Freien Szene. Förderungen werden gewährt

  • für professionelle Theater und Orchester in freier Trägerschaft
  • sowie für soziokulturelle Zentren und Maßnahmen.
  • Auch private Kulturveranstalter in diesem Bereich können gegebenenfalls eine Förderung erhalten.

Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Förderrichtlinie Freie Szene.

Regelmäßiger Antragsschluss ist jeweils der 31. Oktober eines Jahres für Vorhaben des Folgejahres. Dies stellt keine Ausschlussfrist dar, jedoch können später eingehende Anträge nur nachrangig berücksichtigt werden.

Die in der Förderrichtlinie als Anlagen 3 und 4 enthaltenen Kosten- und Finanzierungspläne stellen wir Ihnen hier elektronisch zur Verfügung: Kosten- und Finanzierungsplan Soziokultur / Kosten- und Finanzierungsplan Theater. Bitte beachten Sie beim Ausfüllen unbedingt das beigefügte Merkblatt. Ebenso ist die Erklärung zur Rechtsform des Antragstellers verfügbar. Diese ist immer dann dem Antrag beizufügen, wenn nicht eine Einzelperson den Antrag stellt.

Einreichung von Anträgen

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Referat 32
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: 0651/9494-0
Fax: 0651/9494170
www.add.rlp.de