Ansicht auf das Künstlerhaus Edenkoben

Balmoral-Stipendien

Ansicht des Künstlerhauses Schloss Balmoral

Das Künstlerhaus Schloss Balmoral in Bad Ems ist eine Einrichtung der Kunsthochschule Mainz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und fördert internationale bildende Künstlerinnen und Künstler durch Aufenthaltsstipendien. Zusätzlich wird ein Anwesenheits-Stipendium an eine Kuratorin oder einen Kurator vergeben. Das Künstlerhaus verwaltet zudem die Projekt-, Reise und Austauschstipendien für Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz. 

Das Künstlerhaus hat die Aufgabe, bildende Künstlerinnen und Künstler zu fördern. Balmoral ist ein Ort der Begegnung, der Reflexion, Kreation und der (künstlerischen) Wissensproduktion. Das Künstlerhaus ist ein Zentrum für zeitgenössische Kunst, das durch Ausstellungen und diverse Veranstaltungen in der Öffentlichkeit wirkt. Es ist ein Ort der Vision.

Künstlerhaus Schloss Balmoral
Leitung: Frau Lotte Dinse
Villenpromenade 11, 56130 Bad Ems
Tel.: 02603-9419-0, Fax: 02603-9419-16
info(at)balmoral.dewww.balmoral.de

Stipendien für Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz

Seit 2007 werden die Stipendien des Landes durch das Künstlerhaus Schloss Balmoral betreut. Gefördert werden Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz durch Stipendienaufenthalte in der Cité des Arts in Paris, im brandenburgischen Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf und im National Art Studio, Goyang in Südkorea und in der Saline royale Arc-et-Senans in Burgund-Franche Comté.
Darüber hinaus werden zwei ortsunabhängige Projektstipendien angeboten. 

Die Bewerbungen sind einzurechen :
Künstlerhaus Schloss Balmoral
Villenpromenade 11
56130 Bad Ems
Telefon: +49 (0) 2603 9419-0
info(at)balmoral.de

Weitere Informationen unter: https://www.balmoral.de/stipendien/landesstipendien-bezug-zu-rheinland-pfalz-erforderlich

Stiftung Kunstfonds

Stipendien und Projektförderung

Die Stiftung Kunstfonds vergibt einmal im Jahr Arbeits- und Projektstipendien an deutsche bzw. ständig in Deutschland lebende Bildende Künstlerinnen und Künstler. Auch Projekte von Künstlergruppen, Kunstvereinen, Galerien und Organisatoren künstlerischer Vorhaben können, sofern sie zeitgenössische Bildende Kunst vermitteln und von überregionaler Bedeutung sind, gefördert werden.

Verlage können sich um Druckkostenzuschüsse aus dem "BILD-KUNST-Sonderfonds zur Förderung von Verlagspublikationen" für Bücher zum Werk zeitgenössischer Bildender Künstler, Fotografen und Designer bewerben.

AntragsformulareVergaberichtlinien und Hinweise zur Antragstellung sind bei der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds erhältlich oder im Internet unter:  www.kunstfonds.de abrufbar.

Die Stiftung Kunstfonds erhält ihre Fördermittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien über die KulturStiftung der Länder und von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst.

Kontakt
Stiftung Kunstfonds, Weberstraße 61, 53113 Bonn
Tel.: 0228/915 3411, Fax: 0228/915 3441
info(at)kunstfonds.dewww.kunstfonds.de

Burgund-Literatur-Stipendium

Schriftsteller-Stipendium des Landes Rheinland-Pfalz und der Region Burgund

Das Land Rheinland-Pfalz und die Region Burgund haben am 18.06.2009 vereinbart, einmal jährlich jeweils einer Schriftstellerin oder einem Schriftsteller aus beiden Regionen die Möglichkeit zu geben, einen Arbeitsaufenthalt von 4 Wochen in der Partnerregion zu verbringen. Die Unterbringung  erfolgt in Rheinland-Pfalz im Künstlerhaus Edenkoben und in Frankreich in der Cité du Mot in La Charité-sur-Loire.

Die Cité Du Mot residiert in der Klosteranlage von La Charité sur Loire, einem historischen Monument, gegründet im Jahr 1059, das als »ältste Tochter Clunys« bis heute in seinen wichtigsten Bauten erhalten blieb, aber im Lauf der Zeiten in der gleichnamigen Stadt aufgegangen ist. Als Etablissement Public de Cooperation Culturelle wurde sie begründet vom Französischen Staat, der Stadt Charité-sur-Loire, dem Département Nièvre und der Region Burgund/Franche-Comté. Seit 2014 hat sich dort ein Kulturprojekt rund um das Wort in all seinen Formen entwickelt.

Der Aufenthalt in Burgund ist für den Monat September vorgesehen. Das Stipendium umfasst freies Wohnen in einer Stipendiatenwohnung, eine Zuwendung von 1.200 € sowie eine Fahrtkostenpauschale von 200 €. 

Es wird angestrebt, die Gäste während ihres Besuches durch eine Veranstaltung, Lesung, Gespräch etc. der Öffentlichkeit vorzustellen. 
Die Ausschreibung richtet sich an Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die in Rheinland-Pfalz geboren sind oder ihren Wohnsitz dort haben. 

Bewerbungen mit bio-bibliographischen Informationen sind jeweils bis zum
15. April einzureichen.

Die Entscheidung über die Vergabe des Burgund-Literatur-Stipendiums wird im Künstlerhaus Edenkoben getroffen.

Weitere Informationen unter https://www.kuenstlerhaus-edenkoben.de/stipendien/austauschstipendien

Kontakt
Künstlerhaus Edenkoben der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Klosterstraße 181, 67480 Edenkoben, Tel.: 06323-2325 und -9484-0
hans.thill(at)kuenstlerhaus-edenkoben.debuero(at)kuenstlerhaus-edenkoben.de

Edenkoben-Stipendium

Ansicht auf das Künstlerhaus Edenkoben

Schriftsteller und Bildende Künstler sind eingeladen, im Künstlerhaus Edenkoben zu leben und zu arbeiten. Sie erhalten ein- bis fünfmonatige Stipendien und haben die Möglichkeit, ohne Produktionszwang kreativ tätig zu sein. Diese Stipendien werden vom Beirat des Künstlerhauses vergeben.

Seit diesem Jahr ist es möglich, sich für ein Edenkoben-Stipendium zu bewerben.
Die Anforderungen hierfür entnehmen Sie bitte folgender Seite:
Stipendien

 

Künstlerhaus Edenkoben
Leitung: Hans Thill
Klosterstraße 181, 67480 Edenkoben
Tel.: 06323/9484-0
buero(at)kuenstlerhaus-edenkoben.de 

Arbeitsstipendien Literatur

Ausschreibung von Arbeitsstipendien für das Jahr 2022
im Bereich der Literatur

Das Land Rheinland-Pfalz vergibt in 2022 bis zu sechs Arbeitsstipendien im Bereich der Literatur. Diese Stipendien dienen der Realisierung schriftstellerischer Arbeitsvor-haben in hochdeutscher Sprache.

I.    Allgemeine Voraussetzungen

1.    Arbeitsstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die in Rheinland-Pfalz
       geboren worden sind oder dort leben oder die durch ihr literarisches Schaffen mit dem
       kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz besonders verbunden sind. Bewerben können sich
       auch Autorinnen und Autoren, deren literarisches Projekt einen thematischen
       Rheinland-Pfalz-Bezug hat.
2.    Arbeitsstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die mindestens eine
       Veröffentlichung in einer Anthologie in einem anerkannten Verlag nachweisen können
       (nicht im Selbstverlag und nicht in einem Zuzahl-Verlag). 
3.    Das Stipendium kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden.
4.    Zugelassen sind alle belletristischen Gattungen.
5.    Der Bewerbungstext darf noch nicht abgeschlossen und noch nicht veröffent-licht sein.
6.    Ein Arbeitsstipendium kann dann nicht gewährt werden, wenn die betreffende Autorin
       beziehungsweise der betreffende Autor für diesen Text bereits einen Literaturpreis des
       Landes Rheinland-Pfalz erhalten hat.

II.    Umfang der Förderung
Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 1.500 € dotiert.

III.    Antragsverfahren
Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 31.08.2022 per E-Mail an
michael.au@mffki.rlp.de  einzureichen.

Beizufügen sind dem Antrag
•    ein Lebenslauf,
•    ein Verzeichnis der Veröffentlichungen,
•    eine Leseprobe von maximal fünf Manuskriptseiten (Schriftgröße Arial 12) und
•    ein Exposé zu diesem Projekt.
Unvollständige beziehungsweise nicht fristgerecht eingehende Bewerbungen werden nicht angenommen. 

IV.    Weitere Informationen
Falls die Autorin beziehungsweise der Autor für dasselbe Projekt einen Förderantrag bei einer anderen fördernden Einrichtung gestellt beziehungsweise von dort einen positiven Förderentscheid erhalten hat, hat sie beziehungsweise er das Ministerium dar-über zu informieren. Eine Mehrfachförderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt auf Empfehlung einer Fachjury, die das Ministerium zu diesem Zwecke einberuft. Die Förderentscheidung wird seitens des Ministeriums öffentlich gemacht.


Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


Mainz, den 19.07.2022