Kulturförderrichtlinie
Neue Kulturförderrichtlinie - der Erlass regelt Erleichterungen bei der Kulturförderung und stärkt das ehrenamtliche Engagement.
Mit Beginn des Jahres 2018 ist die neue "Allgemeine Kulturförderrichtlinie" in Kraft getreten. Durch diese werden die einschlägigen Zuwendungsbestimmungen zukünftig deutlich vereinfacht und flexibilisiert.
So wird durch die neue Förderrichtlinie:
- die Festbetragsfinanzierung bis 50.000 Euro Zuwendungshöhe,
- ein vereinfachter Verwendungsnachweis bis 25.000 €, im Einzelfall bis 50.000 €
- ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bis 50.000 Euro Zuwendungshöhe,
- der Wegfall der Zwei-Monats-Frist beim Mittelabruf bis 25.000 Euro Zuwendungshöhe und
- die Anerkennung von ehrenamtlich geleisteter Arbeit als fiktive Ausgabe bei der Ermittlung des
- Eigenanteils eingeführt bzw. festgeschrieben
Hier finden Sie einen Auszug aus dem Amtsblatt.