Fragen zum Landesprogramm
Für Künstlerinnen und Künstler
Wer kann als Künstlerin oder Künstler am Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ teilnehmen?
Teilnehmen können professionelle Künstlerinnen und Künstler, die in Rheinland-Pfalz wohnen oder ihre künstlerische Wirkungsstätte (bspw. ein Atelier) in Rheinland-Pfalz haben.
Sie verfügen über eine künstlerische Ausbildung, die Sie durch Abschluss- und/oder Ausbildungszeugnisse nachweisen. Aber auch wenn Sie keine einschlägige Ausbildung absolviert haben, können Sie am Landesprogramm teilnehmen. Dafür weisen Sie uns anhand von Dokumenten wie z. B. dem Feststellungsbescheid der Künstlersozialkasse zur Sozialversicherungspflicht, der Erklärung des zuständigen Finanzamtes zur Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit oder Ihrem Steuerbescheid nach, dass Sie Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit in Höhe von mindestens 3.900 € jährlich haben.
Wer kann als Künstlerin oder Künstler NICHT am Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ teilnehmen?
Nicht teilnehmen können Sie, wenn Sie vor (innerhalb eines 3-Jahreszeitraums) oder während der Laufzeit der einzelnen Projekte durch Dienstverträge für selbstständige Leistungen (Honorarverträge) oder unselbstständige Leistungen (Arbeitsverträge) an das Land Rheinland-Pfalz gebunden waren/sind.
Welche Kooperationseinrichtungen können bei „Jedem Kind seine Kunst“ ausgewählt werden?
Verschiedene Kooperationseinrichtungen sind denkbar: Jugendzentren und Vereine können ebenso wie Schulen, Kindertagesstätten oder andere Einrichtungen im Land Rheinland-Pfalz teilnehmen. Bevor Sie Kooperationseinrichtungen auswählen, beachten Sie bitte, dass Projekte des Landesprogramms „Jedem Kind seine Kunst“ vorrangig in Einrichtungen stattfinden sollen, an denen kulturelle Bildungsangebote bislang eher unterrepräsentiert sind.
Wie kann ich als Künstlerin oder Künstler teilnehmen?
1. Ausfüllen des Künstler-Fragebogens
Um am Landesprogramm teilzunehmen, müssen Sie den Künstler-Fragebogen ausfüllen. Im Künstler-Fragebogen werden Daten zu Ihrer Person abgefragt und Sie können bis zu drei Ideen zu Projekten, die Sie mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen umsetzen möchten, skizzieren. Bitte beachten Sie hierfür die Fristen.
2. Bewertung durch eine Fachjury
Nach dem Einsendeschluss des Künstler-Fragebogens bewertet eine Fachjury die eingereichten Projektideen und es wird über die Aufnahme in die Künstlerdatenbank entschieden. Bei Annahme Ihrer Ideen werden diese und Ihr Künstlerprofil veröffentlicht.
3. Kooperationsbildung
Anschließend beginnt die Phase der Kooperationsbildung. Interessierte Einrichtungen können sich über die Datenbank über die Künstlerinnen und Künstler sowie deren Projektideen informieren und dann eine Zusammenarbeit verabreden. Parallel dazu können auch Sie aktiv auf die Einrichtungen zugehen, um Ihre Leistungen anzubieten. Die mit der Kooperationseinrichtung besprochenen Projekte werden dann dem MFFKI durch Sie in Form eines sogenannten Leistungsangebots vorgelegt. In dem Leistungsangebot ist formuliert, in welchem Umfang und Zeitraum Ihr Projekt stattfinden soll.
4. Entscheidung über die Durchführung
Das MFFKI entscheidet nach Vorlage aller Leistungsangebote über die Annahme oder Ablehnung der einzelnen Projektideen unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der formulierten Auswahlkriterien. Hierbei sind Projekte vorrangig zu behandeln, die speziell auch Zielgruppen einbeziehen, die bislang unterdurchschnittlich an kultureller Bildung partizipiert haben und die künstlerischen Sparten zuzuordnen sind, die bislang in der kulturellen Bildung unterrepräsentiert sind. Danach werden Sie sowie die Kooperationseinrichtungen über die Entscheidung informiert. Im Fall der Annahme des jeweiligen Leistungsangebotes wird ein Honorarvertrag zwischen dem MFFKI und Ihnen geschlossen und Projekte können in der folgenden Projektphase durchgeführt werden.
5. Durchführung der Projekte
Nach erfolgter Annahme der Leistungsangebote führen Sie die Projekte auf der Grundlage des vereinbarten Umfangs durch. Nach Abschluss des Projekts schicken Sie die von der Kooperationseinrichtung unterzeichnete Projektbestätigung an das MFFKI und erhalten dann Ihr Honorar auf das von Ihnen angegebene Konto. Außerdem ist es möglich, dass Sie eine Abschlagszahlung nach jeweils 25 geleisteten Einheiten erhalten. Auch dafür füllen Sie die Projektbestätigung aus und kreuzen dies dementsprechend an.
Wann sind die Bewerbungsfristen?
Die genauen Fristen für die Einreichung des Künstler-Fragebogens, die Kooperationsphasen sowie die benötigten Formulare werden rechtzeitig durch das MFFKI auf dieser Seite veröffentlicht.
Wo finde ich die benötigten Formulare?
Die notwendigen Formulare finden Sie hier. Dort sind die Formulare geordnet nach den jeweiligen Halbjahren.
Wie muss der Künstler-Fragebogen eingereicht werden?
Der Künstler-Fragebogen muss innerhalb der veröffentlichten Frist elektronisch an das MFFKI geschickt werden. Nach dem Ausfüllen drucken Sie den Fragebogen aus, unterschreiben ihn und schicken ihn mit den angeforderten Belegen in einfacher Ausfertigung per Post an das MFFKI, Referat 765, Kaiser-Friedrich-Straße 5a, 55116 Mainz.
Wie muss das Leistungsangebot eingereicht werden?
Das Leistungsangebot ist innerhalb der veröffentlichten Frist in einfacher Ausfertigung per Post jeweils mit Originalunterschriften von Ihnen und der Kooperationseinrichtung an das MFFKI, Referat 765, Kaiser-Friedrich-Straße 5a, 55116 Mainz zu senden.
Wie muss die Projektbestätigung ausgefüllt werden?
Nach Abschluss des Projektes bzw. nach 25 geleisteten Einheiten (siehe "Verfahren") füllen Sie die Projektbestätigung aus und senden diese mit der Unterschrift der Kooperationseinrichtung in einfacher Ausfertigung per Post an das MFFKI, Referat 765, Kaiser-Friedrich-Str. 5a, 55116 Mainz.
Muss ich als bereits in der Datenbank aufgeführte Künstlerin oder aufgeführter Künstler den Künstler-Fragebogen auch ausfüllen, wenn ich keine neuen Projektideen anbieten oder Veränderungen an den bestehenden Projektideen vornehmen will?
Nein. Sie müssen den Künstler-Fragebogen nur ausfüllen, wenn Sie neue Projektideen einreichen oder Veränderungen an bestehenden Projektideen vornehmen möchten.
Wie kann ich als bereits in der Datenbank aufgeführte Künstlerin oder aufgeführter Künstler bereits veröffentlichte Projektideen verändern lassen?
Sie können in den jeweiligen Bewerbungsfristen mit dem Künstler-Fragebogen Veränderungen vornehmen. Auf diesem können Sie Ihre Projektideen umformulieren, neu formulieren, die Projektideen löschen lassen und durch neue ersetzen oder zusätzlich weitere Projektideen hinzufügen. Bei neu eingereichten Projektideen wird die Fachjury die Projektideen bewerten und dem MFFKI einen Vorschlag zur Annahme oder Ablehnung unterbreiten. Bei Annahme Ihrer Projektidee/n werden die angenommene/n Projektidee/n in der Künstler-Datenbank veröffentlicht. Sofern Sie keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen haben, werden Ihre Projektideen nicht neu bewertet.
Wann werden die Projekte durchgeführt?
Die Projekte können Sie von Januar bis Juni (Phase I) oder von Juli bis Dezember (Phase II) eines Jahres durchführen. Da das Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ aus Landesmitteln finanziert wird, orientieren sich die Phasen an einem Haushaltsjahr. Das Landesprogramm ist weder seiner Intention noch seiner Ausgestaltung nach ein „Unterrichtsprogramm“, weshalb es auch zeitlich nicht an Schulhalbjahre gekoppelt ist.
Wie viele Projekte können in einer Projektphase durchgeführt werden?
Sie können pro Projektphase max. drei Projekte durchführen.
Wie werden die Projekteinheiten vergütet?
Die Durchführung der Projekte erfolgt auf der Grundlage von vollen, durchgeführten und nachgewiesenen 45-Minuten-Einheiten, die mit jeweils 35 € vergütet werden. Die Vergütung schließt alle Fahrt-, Material- und sonstigen Sachkosten Ihrerseits ein.
Wie viele Einheiten kann ein Projekt maximal umfassen?
Ein Projekt kann maximal 71 Einheiten umfassen.
Ist es möglich, dass das MFFKI eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ausstellt?
Nein. Das Landesprogramm ist weder seiner Intention noch seiner Ausgestaltung nach ein „Unterrichtsprogramm“. Die Projekte können zwar auch in Schulen und Kindertagesstätten durchgeführt werden, dürfen dort strukturelle Angebote der kulturellen Bildung jedoch weder ersetzen noch deren Wegfall kompensieren. D.h., die Durchführung von Projekten im Rahmen des Landesprogramms „Jedem Kind seine Kunst“ darf gerade nicht eine „unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung“ sein, wie sie in § 4 Nr. 21 b UStG für eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht nachzuweisen wäre.
In der Folge müssen Künstlerinnen und Künstler, die umsatzsteuerpflichtig sind, die Umsatzsteuer von dem festgelegten Honorar (35 Euro à 45 Minuten) abführen.
Für Kooperationseinrichtungen
Welche Kooperationseinrichtungen können bei „Jedem Kind seine Kunst“ teilnehmen?
Verschiedene Kooperationseinrichtungen sind denkbar: Jugendzentren und Vereine können ebenso wie Schulen, Kindertagesstätten oder andere Einrichtungen im Land Rheinland-Pfalz teilnehmen.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren für mich als Kooperationseinrichtung ab?
Für Kooperationseinrichtungen ist nur die Phase der Kooperationsbildung relevant. In dieser vereinbaren Sie mit der Künstlerin oder dem Künstler konkret, in welchem Umfang und Zeitraum das Projekt stattfinden soll. Bitte einigen Sie sich vorab über die genauen Konditionen der Durchführung. Anschließend füllen Sie gemeinsam mit der Künstlerin oder dem Künstler das Leistungsangebot aus.
Wann werden die Projekte durchgeführt?
Die Projekte werden von Januar bis Juni (Phase I) oder von Juli bis Dezember (Phase II) eines Jahres durchgeführt. Da das Landesprogramm „Jedem Kind seine Kunst“ aus Landesmitteln finanziert wird, orientieren sich die Phasen an einem Haushaltsjahr. Das Landesprogramm ist weder seiner Intention noch seiner Ausgestaltung nach ein „Unterrichtsprogramm“, weshalb es auch zeitlich nicht an Schulhalbjahre gekoppelt ist.
Wie viele Projekte können in einer Projektphase durchgeführt werden?
In jeder Kooperationseinrichtung können pro Projektphase max. drei Projekte durchgeführt werden.
Wie viele Einheiten kann ein Projekt maximal umfassen?
Ein Projekt kann maximal 71 Einheiten umfassen.