Kunstförderung
Leitfaden zur Kunstförderung
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt im Bereich Bildende Kunst im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse bzw. finanzielle Unterstützung für Publikationen und Projekte wie Ausstellungen, Symposien, Workshops u. ä., die insbesondere der Erschließung neuer Wirkungsmöglichkeiten von Bildender Kunst in Rheinland-Pfalz dienen, zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Künstlerinnen und Künstlern und Rezipienten beitragen sowie einen wesentlichen Beitrag zur Kunstvermittlung leisten oder eine Erweiterung künstlerischer Arbeitsfelder bedeuten.
Die Anträge sind zu richten per Post an:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Referat 32, Postfach 1320, 54203 Trier
oder gerne per Mail an: heike.hormisch(at)add.rlp.de
Antragsfristen:
Anträge für Projekte und Dokumentationen sind jeweils bis zum 1. Dezember (für das Folgejahr) einzureichen.
Vollzugshinweise zur Förderung bildender Kunst
A1-Antrag auf Zuschuss für Publikationen / Dokumentationen
A2-Antrag auf Zuschuss für Verlagspublikationen
A3-Antrag auf Zuschuss für Projektförderungen
A4-Antrag auf Zuschuss für Projekte mit Publikationen
Fachliche Auskunft:
Dr. Ariane Fellbach-Stein, Tel.: 06131-16 29 35, Ariane.FellbachStein(at)mffki.rlp.de