Bunte Farbkleckser vor schwarzem Hintergrund

Förderprogramme

Allgemeine Kulturförderrichtlinie

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur  und Integration fördert auf Antrag Projekte rheinland-pfälzischer Kulturschaffender und -einrichtungen. Der Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Mit Beginn des Jahres 2018 ist die neue Allgemeine Kulturförderrichtlinie in Kraft getreten. Durch diese sind die einschlägigen Zuwendungsbestimmungen deutlich vereinfacht und flexibilisiert.

So wird durch die neue Förderrichtlinie:
- die Festbetragsfinanzierung bis 50.000 € Zuwendungshöhe,
- ein vereinfachter Verwendungsnachweis bis 25.000 €, im Einzelfall bis 50.000 €,
- ein vorzeitiger Maßnahmebeginn bis 50.000 € Zuwendungshöhe,
- der Wegfall der Zwei-Monats-Frist beim Mittelabruf bis 25.000 € Zuwendungshöhe und
- die Anerkennung von ehrenamtlich geleisteter Arbeit als fiktive Ausgabe bei der Ermittlung des 
  Eigenanteils eingeführt bzw. festgeschrieben. Hier finden Sie einen Auszug aus dem Amtsblatt.

Ein Vorhaben kann in der Regel nur eine Landesförderung erhalten, d.h. entweder aus dem Landeshaushalt oder aus dem Budget der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur oder des Kultursommers Rheinland-Pfalz. Doppelförderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Details sowie Antragsformulare finden Sie bei den jeweiligen Förderbereichen.

Kulturförderbericht Rheinland-Pfalz 2019/2020

Kulturförderbericht 2019/2020

Der Kulturförderbericht 2019/2020 gibt einen umfassenden Überblick über die gesamten Kulturausgaben des Landes. Er umfasst nicht nur die eigentliche Kulturförderung in engeren Sinne (Gelder, mit denen das Land private, kommunale und kirchliche Projekte und Einrichtungen fördert), sondern auch die Ausgaben, die das Land in seine eigenen Projekte und Einrichtungen investiert.

Der nun vorliegende Kulturförderbericht beschreibt die wichtigsten Projekte und Einrichtungen und vermittelt somit auch einen umfangreichen Überblick über die kulturelle Vielfalt im Land. Er geht auch auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie ein. Der Bericht zeigt, dass in der Summe alle Ministerien und die Kulturstiftung des Landes im Kulturbereich 147,9 Mio. Euro in 2019 und 149,2 Mio. Euro in 2020 ausgegeben haben.

Der Kulturförderbericht 2019/2020 kann hierheruntergeladen werden.

Nicht aufgenommen in den Kulturförderbericht wurden die Ausgaben der Kommunen im Bereich der Kultur, Bundesmittel, die nach Rheinland-Pfalz geflossen sind sowie die von Privaten, der Wirtschaft oder von Stiftungen (Ausnahme Kulturstiftung des Landes) verausgabten Mittel. Der vorliegende Kulturförderbericht stellt somit nur einen Ausschnitt der Kulturförderung in Rheinland-Pfalz dar.

Konzeptionsförderung

Förderprogramm „Konzeptionsförderung“

Mit der sogenannten „Konzeptionsförderung“ führt das Land Rheinland-Pfalz ein neues Förderinstrument in der freien Szene ein. Es soll einen Beitrag zur Zukunftssicherung für die professionellen freien darstellenden Künste aller Sparten leisten.
Professionelle freie Theater und professionelle freie Ballettcompagnien aus Rheinland-Pfalz können über drei Jahre hinweg mit jeweils bis zu 20.000 € pro Jahr bei der künstlerischen Weiterentwicklung ihres Hauses gefördert werden.
Das Merkblatt mit den Kriterien und weiteren Informationen
zum Förderprogramm finden Sie hier

Antragsschluss ist der 07. Juni 2022

Förderprogramm Zukunft durch Kultur

Mit dem Förderprogramm „Zukunft durch Kultur“ startet das Land ein Programm, das die ehrenamtlichen Strukturen in kulturpolitisch bedeutsamen Einrichtungen und Initiativen der Freien Szene durch hauptamtliches Personal unterstüzt, das kulturelle Leben in den Regionen vernetzt und weiterentwickelt.

Kulturpolitisch bedeutsame und nicht-kommerzielle kulturelle Einrichtungen und Initiativen der Freien Szene können einen Antrag auf Förderung zur Beschäftigung von Leitungskräften stellen. Gefördert werden Voll- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse mit bis zu 30.000 Euro pro Jahr. Die Landeszuwendung ist in der Regel auf maximal 50 Prozent der anerkannten Personalausgaben begrenzt. ‚Zukunft durch Kultur‘ will darüber hinaus die regionale Vernetzung des kulturellen Lebens vorantreiben, es stärken und weiterentwickeln. Dazu sollen mit Regionalmanagerinnen und -managern professionelle Strukturen geschaffen werden.  

Antragsberechtigt für eine Förderung für die Beschäftigung von Regionalmanagerinnen und –managern sind in erster Linie kommunale Gebietskörperschaften. Möglich ist auch, dass mehrere kommunale Gebietskörperschaften einen Antrag gemeinsam stellen. Auch die Förderung von Regionalmanagerinnen und -managern wird mit bis zu 30.000 Euro im Jahr gefördert, die Zuwendung des Landes ist auf 50 Prozent der anerkannten Personalkosten begrenzt. Das Programm ‚Zukunft durch Kultur‘ ist zunächst auf die Dauer von drei Jahren ausgelegt.

Anträge für das Jahr 2024 waren bis zum 30.09.2023 einzureichen. Das Verfahren ist vorerst abgeschlossen. 

Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier:
1. Antrag auf Projektförderung
2. Merkblatt für die Antragstellung
3. Erklärung Besserstellungsverbot
4. Vollzugshinweise
5. Formular Rechtsform Antragsteller

Strukturförderprogramm

Mit dem Strukturförderprogramm unterstützt das Land Einrichtungen und Initiativen der freien Kulturszene insbesondere dabei, Modernisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur in Form kulturbezogener Investitionen sowie der Professionalisierung und der inhaltlichen Weiterentwicklung der Kulturarbeit durchführen zu können. 

Gefördert werden können im Rahmen des Strukturförderprogramms zum Beispiel Ausstattungsmaßnahmen, die insbesondere Bereiche wie Veranstaltungs- und Bühnentechnik, Inventar für Zuschauer- und Aufführungsräume und die Organisation des Kulturbetriebs umfassen. Ferner sind Zuwendungen für kleinere Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen möglich, die Erhalt, Ausbau oder Modernisierung dienen und insbesondere auf eine größere BesucherInnenfreundlichkeit, Barrierefreiheit und Energieeffizienz zielen.

Das Strukturförderprogramm ermöglicht zudem die Förderung von Maßnahmen der Professionalisierung, etwa Coachings oder Weiterbildungsmaßnahmen, die die inhaltliche Weiterentwicklung zum Ziel haben und beispielsweise die Modernisierung der eigenen Programmentwicklung oder eine verbesserte Mittelakquise fokussieren. Weiterhin können auch Fördermittel für Maßnahmen zur Umsetzung von Konzepten bzw. langfristiger Konzeptionen, die etwa Fragen der künstlerischen Neuausrichtung oder der Organisation eines Generationenwechsels zum Gegenstand haben, beantragt werden.

Das Programm ist zunächst als dreijähriges Projekt für die Jahre 2022-2024 angelegt.

Anträge für 2024 werden im Jahr fortlaufend angenommen und sind bis zum 31.08.2024 an die ADD zu richten.
Postanschrift:  Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier,
                       Referat Kulturförderung, WillyBrandt-Platz 3, 54290 Trier
Dem für Kultur zuständigen Ministerium ist eine Kopie zuzuleiten.

Nähere Informationen sowie Antragsunterlagen finden Sie hier:
1. Antrag auf Projektförderung
2. Merkblatt Strukturförderprogramm
3. Vollzugshinweise Strukturförderprogramm 12.12.2023
4. Formular Rechtsform Antragsteller

Förderprogramm „Aller.Land“

Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen für längerfristige und beteiligungsorientierte Kulturvorhaben im ländlichen Raum / In der Entwicklungsphase wird jeder der bis zu acht in Rheinland-Pfalz zu ernennenden Träger mit bis zu 40.000 € vom Bund gefördert.

Das neue Bundesprogramm „Aller.Land – zusammen gestalten. Strukturen stärken.“ soll Kultur, Beteiligung und Demokratie in ländlichen Räumen fördern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Regionen mit einer weniger guten sozioökonomischen Lage (strukturschwache ländliche Regionen). Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen beteiligungsorientierte Kulturvorhaben entwickelt und umgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel Kulturnetzwerke, Festivals, Bürgerräte für Kultur, Kulturbüros oder Dritte Orte.
Die Förderung ist in zwei Phasen aufgeteilt: In der einjährigen Entwicklungsphase sollen die Zusammenarbeit in den Landkreisen angestoßen und regionale Konzeptionen entwickelt werden, in der darauffolgenden fünfjährigen Umsetzungsphase erproben und implementieren die Akteurinnen und Akteure diese Vorhaben in den Regionen. Insgesamt steht die Mitgestaltung durch viele Partner wie kommunale Verwaltungen, Kulturvereine und Kulturinstitutionen, Akteure aus der Demokratiearbeit sowie Wirtschafts- und Sozialarbeit im Mittelpunkt.
In der Entwicklungsphase erhalten die Zuwendungsempfänger jeweils bis zu 40.000 €, die komplett vom Bund getragen werden (in bundesweit 100 Regionen). In der Umsetzungsphase (in bundesweit 30 Regionen) stehen jeweils bis zu 1,5 Mio. € an regionalen Gestaltungsmitteln zur Verfügung (300.000 € pro Region und Jahr). Dabei werden bis zu 90 % vom Bund getragen, der restliche Betrag kann durch die Beteiligung von Landkreisen, Kommunen und / oder der Länder sichergestellt werden. Das Kulturministerium beabsichtigt die erfolgreichen Bewerberregionen in der Umsetzungsphase, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, durch eine Co-Finanzierung zu unterstützen.
 Eine nationale Jury bestimmt am Ende der Entwicklungsphase die Regionen, welche für die Umsetzungsphase vorgesehen sind. Die Finanzierung des Programms erfolgt auf Bundesebene durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie die Bundeszentrale für politische Bildung. 
Für die Teilnahme kann die Landesregierung in Rheinland-Pfalz bis zu acht Träger in ländlichen und strukturschwachen ländlichen Kreisen benennen, davon sollten mindestens vier aus strukturschwachen ländlichen Kreisen kommen.
Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration sowie das für ländliche Räume zuständige Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau rufen daher zur Einreichung von Ideenvorhaben bzw. Interessensbekundungen auf. Im Anschluss ernennt die Landesregierung bis zu acht Träger („Letztzuwendungsempfänger“) in ländlichen und strukturschwachen Regionen aus Rheinland-Pfalz, die bis zum 13. November ihre Antragsunterlagen beim Programmbüro von „Aller.Land“ einreichen. 
Für die Entwicklungsphase antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, die ihren Sitz im ländlichen Raum haben aus Kultur, politischer Bildung, Demokratieförderung, Regionalentwicklung (öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige privatrechtliche Körperschaften, z.B. Vereine, Stiftungen, Kultur- und Bildungseinrichtungen, soziokulturelle Zentren) oder ländliche Gebietskörperschaften (z.B. ländliche Landkreise / Städte (<50.000 Einwohner) und Gemeinden, die in einem ländlichen Landkreis liegen). Die Trägerschaft für die Umsetzungsphase in der ausgewählten Region muss eine Kreisverwaltung übernehmen. Die Interessensbekundungen für ein Kulturvorhaben im Rahmen von „Aller.Land“ sind bis zum 29. September beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration September einzureichen. Sie können an folgende Mailadresse gesendet werden:
frederik.stiefenhofer(at)mffki.rlp.de
Die Interessensbekundungen sollten das geplante Projekt bzw. eine erste Idee für ein längerfristiges beteiligungsorientiertes Kulturvorhaben skizzieren. Hier ist zudem aufzuführen, mit welchen Akteuren und Partnern in den jeweiligen Regionen zusammengearbeitet werden soll und welche Ziele mit dem Vorhaben verfolgt werden. Darüber hinaus ist zu erwähnen, welches Format für das Vorhaben vorgesehen ist (z.B. Kulturbüro, Dritter Ort usw.).
Ansprechpartner für „Aller.Land“ in Rheinland-Pfalz:
Frédérik Stiefenhofer    
Tel.: 06131/16-6013 

Anlagen (PDF):

Kurzkonzept „Aller.Land“
Förderkriterien
Auflistung ländliche Kreise
Aufruf"Aller.Land"-Rheinland-Pfalz
Merkblatt (ergänzend zum Aufruf)
- Interessensbekundung​​​​​​​ des Landkreises (als Anlage einer Interessensbekundung beim
  Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration)

Website mit Informationen zum Förderprogramm:
https://allerland-programm.de/

Vorstellungsvideo des Programmbüros zu "Aller.Land":
https://vimeo.com/859705097

"Zukunftsprogramm Kino I"

Mit dem „Zukunftsprogramm Kino I" der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz außerdem anteilmäßig am zu erbringenden Eigenanteil der rheinland-pfälzischen Programmkinos. Ausführliche Informationen/Vollzugshinweise und den Antrag finden Sie hier.