10. Fallen Gebühren oder Verwaltungskosten an?

Besuch und Beratung durch den Gebietskonservator des Landesamtes für Denkmalpflege (Kunsthistoriker bzw. Baurat/Architekten) sind für den Bürger frei von besonderen Verwaltungsgebühren. Dies gilt in diesem Bereich übrigens auch für die Leistungen der Kreis- und Stadtverwaltungen.

Besuch und Beratung durch den Gebietskonservator des Landesamtes für Denkmalpflege (Kunsthistoriker bzw. Baurat/Architekten) sind für den Bürger frei von besonderen Verwaltungsgebühren. Dies gilt in diesem Bereich übrigens auch für die Leistungen der Kreis- und Stadtverwaltungen.


 

Sofern gleichzeitig oder für die gleiche Maßnahme eine Steuervergünstigung aufgrund der § § 7 i, 1 0 f oder 1 1 b EStG beantragt werden soll, ist allerdings zu beachten, daß die hierfür notwendige Bescheinigung ihrerseits gebührenpflichtig ist (vgl. hierzu das Merkblatt "Steuererleichterungen" Ziffer 5).

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