Mit einem neuen Stipendiensystem will die Landesregierung bildende Künstlerinnen und Künstler aus Rheinland-Pfalz deutlich besser als bislang fördern. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Kreativität im Inland wie im Ausland auszuleben. Davon verspricht sich die Landesregierung langfristig positivere Impulse für die Kulturszene des Landes.
Dem Künstlerhaus Schloss Balmoral - eine Einrichtung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur - fallen ab 2005 geänderte Aufgaben zu. Die bisher dort durchgeführten sieben so genannten internationalen Stipendien entfallen und werden durch neue Stipendien für rheinland-pfälzische Künstlerinnen und Künstler ersetzt, die durch das Künstlerhaus Schloss Balmoral organisiert, durchgeführt und betreut werden.
Im Rahmen dieser Neukonzeption werden ebenso die bisher vom Kulturministerium betreuten Stipendien für einen Aufenthalt in der Cité Internationale des Arts, Schloss Wiepersdorf und Burgund von Schloss Balmoral organisatorisch betreut, das heißt, die Bewerbungen sind künftig an das Künstlerhaus Schloss Balmoral zu richten. Das Austauschstipendium mit Burgund wird von Schloss Waldthausen nach Bad Ems verlegt, das bisherige Asterstein-Stipendium wird ebenfalls nach Balmoral verlegt und dort im gleichen Umfang von neun Monaten weitergeführt.
1. Das Künstlerhaus Schloß Balmoral
Das Künstlerhaus Schloß Balmoral in Bad Ems ist eine Einrichtung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur, von der es seine Mittel erhält. Es ist ein Ort der künstlerischen Produktion und der Begegnung. Seit seiner Gründung im Jahr 1995 wird im Künstlerhaus Schloss Balmoral in den Disziplinen Malerei, Zeichnung, Bildhauerei, Installation, Fotografie, Video und Neue Medien gearbeitet. Das Künstlerhaus Schloss Balmoral ist im denkmalgeschützten Gebäude der 1867 errichteten Villa Diana untergebracht. Das Gebäude gehört einem Zweckverband, dem der Landkreis, die Verbandsgemeinde, die Stadt und das Staatsbad angehören. Bad Ems ist eine historische Kurstadt von ca. 10.000 Einwohnern. Sie liegt an der Lahn, etwa 18 km von Koblenz entfernt und ist über die Autobahn A3 von Köln oder Frankfurt aus gut zu erreichen.
Folgende Stipendien werden angeboten:
Ein Balmoral Neun-Monatsstipendium mit Residenzpflicht (bisheriges Asterstein-Stipendium)
Drei Balmoral Drei-Monatsstipendien mit Residenzpflicht
Drei Balmoral Drei-Monatsprojektstipendien
Ein Balmoral Projektstipendium 12 Monate
Ein Balmoral Auslandsstipendium (6 Monate) "Location One" in New York
2. Ansprechpartner
Dr. Danièle Perrier
Künstlerhaus Schloß Balmoral
Villenpromenade 11
56130 Bad Ems
Tel. 02603-9419-0
Fax.02603-9419-16
info@balmoral.de
www.balmoral.de
3. Die Voraussetzungen
Für die Stipendien des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur und des Künstlerhauses Schloß Balmoral können sich Künstlerinnen und Künstler bewerben, die in Rheinland-Pfalz wohnen, dort geboren sind oder studiert/gearbeitet haben. Voraussetzung für die Förderung ist in allen Fällen eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung (Studium) sowie eine anschließende, regelmäßige künstlerische Tätigkeit. Darüber hinaus kann es für die einzelnen Stipendien weitere Eingrenzungen des Bewerberkreises geben.
4. Die Bewerbung
Für alle Stipendien sind folgende Unterlagen einzureichen:
zwei Passfotos
Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen
Erläuterung der künstlerischen Ziele während des geplanten Stipendien-Aufenthaltes (maximal eine DIN A4 Seite)
mindestens 10 maximal 20 Fotos oder sonstige Bildmaterialien der künstlerischen Arbeiten (keine Diapositive, keine Foto CD's, keine MAC Daten CD's), Format inkl. Passepartout maximal DIN A4
Erläuterungen zu den eingereichten Arbeiten maximal eine DIN A4 Seite (optional)
maximal 3 Ausstellungskataloge (Sammelkataloge nur, wenn Arbeiten anders nicht dokumentiert werden können)
maximal 3 Videokassetten (VHS) oder DVD's, keine Aufnahme länger als 10 min.
Darüber hinaus können für einzelne Stipendien noch zusätzliche Unterlagen erforderlich sein (siehe dort)
Die Bewerbungsunterlagen dürfen mit Verpackung ein Gewicht von 2 kg nicht überschreiten.
Bitte reichen Sie keine Originale ein. Bitte machen Sie auf Ihren Bewerbungsunterlagen deutlich, für welches der ausgeschriebenen Stipendien Sie sich bewerben möchten.
Für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
5. Das Auswahlverfahren
Die Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben. Die Stipendiaten werden von einer Fachjury ermittelt.
Die Mitglieder der Jury werden vom zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur berufen.
Der/die für Kultur zuständige Minister/in entscheidet über die Vergabe der Stipendien aufgrund des Vorschlags der Jury. Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber den Bewerbern nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich mitgeteilt.
Bewerberinnen und Bewerber, die bei einem Auswahlverfahren nicht angenommen wurden, können sich maximal bei zwei weiteren Ausschreibungen für dasselbe Stipendium nochmals bewerben.
Eine Zuerkennung des Stipendiums einer anderen rheinland-pfälzischen Landeseinrichtung (Edenkoben, Rolandseck, ehemals Asterstein und Balmoral) schließt in den folgenden drei Jahren ein Stipendium von Balmoral aus.
6. Die Leistungen
Wenn es unter dem entsprechenden Stipendium nicht anders geregelt ist erhalten alle Stipendiaten folgende Leistungen.
Jede/r Stipendiatin/en erhält ein Barstipendium in Höhe von 1.200 EUR monatlich.
Jeder/m Stipendiatin/en steht ein Wohn-/Schlafraum mit Dusche/WC zwischen 16-20 qm und ein Atelier zwischen 17 und 27 qm zur Verfügung. Der Aufenthaltsraum, das Speisezimmer und die Küche werden gemeinschaftlich genutzt. In jedem Apartment gibt es einen Internet Zugang.
Den Stipendiaten stehen eine Holz- und eine Metallwerkstatt zur Verfügung. Außerdem haben sie die Möglichkeit, ein Fotolabor, einen Video-Schnittplatz sowie eine Fachbibliothek kostenlos zu nutzen.
Falls es nicht unter dem entsprechenden Stipendium anders geregelt ist überlässt jede/r Stipendiat/in unentgeltlich ein Werk für den Ausbau der Landessammlung Rheinland-Pfalz.
7. Die Termine
Der Stipendienturnus beginnt zum 1. April eines jeden Jahres. Die genauen Bewerbungsfristen für die einzelnen Stipendien finden sie unter den jeweiligen Bewerbungsbedingungen. Falls nicht anders angegeben, ist der 15. Juni 2005 Bewerbungsschluss für alle Stipendien für das Jahr 2006. Es gilt das Datum des Poststempels.
Ausführliche Informationen finden sich unter: www.balmoral.de
oder im Link "Kulturförderung" unter "Balmoral-Stipendium"