Die Initiativen müssen überwiegend in Städten und Gemeinden mit maximal 50.000 Einwohnern aktiv sein. Der mögliche Förderbetrag liegt zwischen mindestens 2.000 und maximal 8.000 Euro.
Interessenbekundungen sind von 24. Juni 2020 bis 12. Juli 2020 über ein <link https: www.ble.de de projektfoerderung foerderungen-auftraege kompetenzzentrum-laendliche-entwicklung interessenbekundung interessenbekundung_node.html external-link-new-window>Online-Formular möglich. Für die Vergabe der Fördermittel zählt der Eingangszeitpunkt der Interessenbekundung. Geplant ist, dass für die meisten Zuwendungsempfänger der Förderzeitraum im August/September 2020 beginnen kann. Der Förderzeitraum endet für alle Zuwendungsempfänger spätestens am 30. November 2020.
Detaillierte Informationen zum BULE-Sonderprojekt finden Sie <link file:36475 _blank download>hier.