Das neue Filmförderungsgesetz ist Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Durch die Novellierung wird das Gesetz den neuen technischen und medienwirtschaftlichen Entwicklungen angepasst.
Der deutsche Film feiert im In- und Ausland wieder Erfolge. In deutschen Kinos ist sein Marktanteil erheblich gestiegen. Eine positive Entwicklung, die durch das neue Filmförderungsgesetz weiter unterstützt werden soll.
"Ich bin überzeugt, dass das neue Filmförderungsesetz ein gelungener Wurf ist", erklärte Kulturstaatsminister Neumann Mitte November 2008 bei der abschließenden Beratung des neuen Filmförderungsgesetzes (FFG) im Deutschen Bundestag. Das Gesetz sei Ergebnis langer und intensiver Verhandlungen mit allen Beteiligten. Mit ihm würden die Rahmenbedingungen der deutschen Filmwirtschaft weiter verbessert, sagte Neumann.
Neue Verwertungsformen berücksichtigen
Kinofilme sind nicht mehr nur im Kino, sondern zu Hause auf DVD oder über das Internet zu sehen. Das neue Filmförderungsgesetz sieht deshalb eine ganze Reihe von Anpassungen vor.
Die Anbieter neuer Dienste werden sowohl als Zahlergruppe als auch bei der Förderung berücksichtigt.
Mit Blick auf die beschleunigte Auswertung von Filmen in den Medien werden die Sperrfristen für die verschiedenen Auswertungsstufen verkürzt.
Auch auf die schwierige Situation der Kinos geht das neue Gesetz ein. Filmtheater werden bei der Kinoabgabe entlastet. Außerdem können sie einen Teil der Abspielförderung künftig nicht mehr als Darlehen, sondern als Zuschuss erhalten.
Gute Drehbücher für anspruchsvolle Filme
Das Gesetz beinhaltet aber auch eine Reihe qualitätsbezogener Maßnahmen: Gute Drehbücher werden umfassender gefördert, Autorinnen und Autoren stärker unterstützt. Die Mittel für die Projektfilmförderung werden erhöht. Bei der Förderentscheidung steht auch hier die Qualität des Projekts im Vordergrund.
Ziel aller Maßnahmen ist es, die Struktur und Leistungsfähigkeit der Filmwirtschaft zu verbessern. Gleichzeitig soll die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Films weiter gesteigert werden. Erstmals werden auch die Belange der Beschäftigten im FFG berücksichtigt.
Die wichtigsten Maßnahmen im Einzelnen:
- Die Filmförderungsanstalt (FFA) wird die Beschäftigten der Filmwirtschaft in ihren Belangen unterstützen.
- Die Förderbereiche werden neu gewichtet.
- Die Mittel zur Förderung von Verleih und Vertrieb werden deutlich erhöht, um deutsche Filme erfolgreich in den Kinos vermarkten zu können.
- Um das Niveau der Filme weiter zu verbessern, werden die Projektfilmförderung und die Drehbuchförderung gestärkt.
- Mit Blick auf die schwierige Situation der Kinos werden die Kinoabgabe reduziert und die Abspielförderung optimiert.
- Da sich die Auswertung von Filmen in den verschiedenen Medien deutlich beschleunigt hat, werden die Sperrfristen für die verschiedenen Auswertungsstufen verkürzt.
- Die technischen Entwicklungen haben zu neuen Verwertungsformen von Kinofilmen geführt. Neben Video-on-Demand-Anbietern werden nun auch Vermarkter von Programmpaketen als Beitragszahler herangezogen. Für Video-on-Demand wird eine Förderung eingeführt.
Quelle: www.bundesregierung.de