„Das Konzept der Genossenschaft hat nicht nur die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung weit über Deutschland hinaus wesentlich beeinflusst, es hat auch für alle Menschen ein Mehr an Freiheit und Selbstbestimmung gebracht. Dass für die erste Nominierung als Immaterielles Kulturerbe aus Deutschland 25 Jahre nach Überwindung der deutschen Teilung ausgerechnet ein Vorschlag ausgewählt wurde, der auf eine gemeinsame Bewerbung aus Rheinland-Pfalz und Sachsen zurückgeht, ist dabei fast schon symbolisch und besonders erfreulich“, sagte Kulturministerin Vera Reiß.
Ziel ist, die von Wilhelm Raiffeisen und Schulze-Delitzsch bereits Mitte des 19. Jahrhunderts erdachte Form einer bürgerlichen Selbsthilfe auf der Grundlage von Kooperation, Solidarität und Verantwortung stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Die auf soziale, kulturelle und ökonomische Partizipation setzende Genossenschaft erfreut sich aufgrund ihrer krisenfesten Konzeption gerade in jüngster Vergangenheit einer regelrechten Renaissance.
Ab März des kommenden Jahres kann diese deutsche Nominierung auch formal beim Welterbezentrum eingereicht werden. Frühestens Ende 2016 entscheidet dann die UNESCO darüber, ob die Genossenschaftsidee tatsächlich in die internationale Liste des immateriellen Kulturerbes aufgenommen wird.
Die Aufnahme in die UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes soll ein Zeichen der weltweiten Anerkennung für die jeweils ausgezeichnete Kulturtechnik oder Idee sein. Bei einem Erfolg stünde die „Genossenschaftsidee“ in einer Reihe mit beispielsweise dem argentinischen Tango, dem portugiesischen Fado oder der chinesischen Kalligraphie als herausgehobenes Kulturerbe der Menschheit.
Mehr Informationen zu Friedrich-Wilhelm Raiffeisen und der Genossenschaftsidee im <link http: external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster ge>Internet.
Zu den 27 Anträgen, die im ersten nationalen Auswahlzyklus für das neue bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes ausgewählt wurden, zählt neben der von Rheinland-Pfalz und Sachsen ausgehenden Bewerbung der „Genossenschaftsidee“ auch die in Rheinland-Pfalz und Hessen auf den Weg gebrachte Bewerbung für die „Morsetelegrafie“. Mit ihrer Auswahl folgte die KMK uneingeschränkt den Empfehlungen des ehrenamtlichen Expertenkomitees bei der Deutschen UNESCO-Kommission.
Kulturministerin Vera Reiß begrüßte die Aufnahme der Morsetelegrafie in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes: „Die Morsetelegrafie war und ist eine internationale kulturelle Ausdrucksform, die trotz ihrer großen Bedeutung in der Vergangenheit angesichts der modernen Kommunikationswege vom Aussterben bedroht ist. Eine Anerkennung als immaterielles Kulturerbe ist für diese doch recht anspruchsvolle Fertigkeit, die die Welt verändert hat, auch angemessen.“
Das 2003 unterzeichnete UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen und Können sowie Alltagskulturen. Damit hat es – anders als das klassische „materielle“ UNESCO-Welterbe mit seinen Kategorien Weltkulturerbe und Weltnaturerbe – kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken zum Gegenstand.
Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat und hat nun mit dem Beschluss der KMK und den ersten Einträgen in das bundesweite Verzeichnis seinen ersten nationalen Auswahlzyklus zum Abschluss gebracht.
Im kommenden Jahr wird ein zweites, ebenfalls auf zwei Jahre ausgelegtes Bewerbungsverfahren folgen. Die Erstellung des bundesweiten Verzeichnisses ist eine Bestandsaufnahme kultureller Traditionen in Deutschland.
