Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen und gewährt Projektförderung für Themenbereiche, die in die Zuständigkeit des Bundes für die Förderung von Kunst und Kultur fallen.
Die Förderung kann für alle Sparten und Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden, für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Photographie, Architektur, Neue Medien, verwandte Formen und Zwischenformen.
Die Kulturstiftung des Bundes fördert keine bereits laufenden Projekte, sondern allein für die Zukunft geplante Projekte. Als "Projekt" gilt die Produktion, Planung und / oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungs-komplexen, z.B. Ausstellungen, Aufführungen, Symposien.
Ständig laufende Veranstaltungsreihen fördert die Kulturstiftung des Bundes generell nicht, sie kann aber Teile oder Einzelprojekte dieser Reihen unterstützen.
Die Kulturstiftung des Bundes kann Förderungen an Institutionen im In- und Ausland gewähren. Die Rechtsform einer Antrag stellenden Institution (z.B. Stiftung, Verein, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaft) ist für die Entscheidung über die Förderung unerheblich.
Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen bzw. nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden.
Nächste Antragsfrist ist der 31. Januar 2007.
Die Fördergrundsätze können unter: www.kulturstiftung-des-bundes.de/media_archive/1155224192380.pdf herunter geladen werden.
Quelle: Kulturbüro Rheinland-Pfalz