Die Museen, Bibliotheken und Archive in Deutschland sind Orte des Wissens und Schatzkammern von Kunst und Kultur. Kaum bekannt ist jedoch, dass sich in vielen Sammlungen zahlreiche Objekte in akuter Gefahr befinden. Von der mittelalterlichen Handschrift über das neuzeitliche Gemälde bis hin zur zeitgenössischen Video-Installation - unschätzbares Kulturgut der fernen wie der jüngeren Vergangenheit ist bedroht von Umwelteinflüssen, schlechten Lagerbedingungen und materiellem Verfall.
Um den Reichtum und die Gefährdung des kulturellen Erbes stärker im öffentlichen Bewusstsein zu verankern und um innovative Formen der Bewahrung von bedrohtem Kulturgut zu entwickeln, führen die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder in den Jahren 2007 bis 2011 ein gemeinsames Programm zur Restaurierung und Konservierung von mobilem Kulturgut durch.
Das Programm fördert Projekte, die in exemplarischer Weise die folgenden Ziele verwirklichen:
? die Sicherung akut bedrohter Objekte oder Sammlungskomplexe von übergeordneter historischer oder künstlerischer Relevanz,
? die Entwicklung innovativer und anwendbarer Lösungsansätze in einem oder in mehreren Bereichen der Prävention, Konservierung und Restaurierung,
? die Vermittlung der Projektergebnisse in die Fachwelt und an eine breite Öffentlichkeit,
? die Kooperation der beteiligten Einrichtungen mit nationalen oder internationalen Forschungsinstituten.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet das Kuratorium des Programms:
Prof. Dr. Wolfgang Böcker (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin), Dr. Renate Eikelmann (Bayerisches Nationalmuseum, München), Kornelius Götz (Verband der Restauratoren, Bonn), Prof. Martin Koerber (Fachhochschule für Technik und Wirtschaft, Berlin), Prof. Dr. Armin Zweite (Kunstsammlungen NRW, Düsseldorf), Prof. Dr. Ulrich Schießl (Hochschule für Bildende Künste, Dresden). Hortensia Völckers, Direktorin der Kulturstiftung des Bundes, und Isabel Pfeiffer-Poensgen, Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder, gehören dem Kuratorium ohne Stimmrecht an.
Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche Sammlungen in Deutschland. Das Antragsverfahren gliedert sich in zwei Stufen. Bis zum 15. Juni 2007 können erste Kurzkonzepte eingereicht werden, die das geplante Vorhaben in groben Zügen beschreiben und die am Projekt beteiligten Partner nennen. Auf Grundlage dieser Kurzkonzepte wird das Kuratorium in einer zweiten Phase ab September 2007 jene Antragsteller auswählen, die zur Ausarbeitung eines detaillierten Projektplans eingeladen werden. Die Entscheidung über die Förderung fällt in einer weiteren Sitzung des Kuratoriums voraussichtlich Ende des Jahres 2007.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: www.kulturstiftung-bund.de unter der Rubrik Themen / Restaurierung.