Die Deutsche Rentenversicherung verschickt erstmals Fragebögen an Unternehmen, um festzustellen, ob eine Künstlersozialabgabepflicht besteht. Damit erfolgt die Umsetzung eines wesentlichen Bestandteils des reformierten Künstlersozialversicherungsgesetzes.
Seit dem 15. Juni dieses Jahres, dem Inkrafttreten des reformierten Künstlersozialversicherungsgesetzes, obliegt es hauptsächlich der Deutschen Rentenversicherung festzustellen, ob eine Künstlersozialabgabepflicht besteht. Sie verschickt daher an Unternehmen einen Fragebogen, in dem nachgehakt wird, ob in der Vergangenheit mit freiberuflichen Künstlern und Publizisten zusammengearbeitet wurde. Sollte dieses der Fall sein, sind die Unternehmen verpflichtet, Künstlersozialabgabe zu entrichten. Die Künstlersozialabgabe beträgt in diesem Jahr 5,1% der an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Honorare.
Quelle: Kulturbuero Rheinland-Pfalz