Das Zusatzprogramm ist Ersatz für das an diesem Tag ursprünglich geplante Sommerfest und ist bereits im Schlosseintritt enthalten.
Bitte beachten Sie: Für unsere Burgen, Schlösser und Museen gilt die "3-G-Regel". Beim Zutritt ist die Vorlage eines Nachweises, ob Geimpft, Genesen oder Getestet zwingend erforderlich! Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Schülerinnen und Schüler. Vor Ort gelten die aktuellen Hygiene-Regeln.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ist aktuell nur eine begrenzte Personenanzahl erlaubt. Für eventuelle Beeinträchtigungen hierdurch danken wir für Ihr Verständnis.
Quelle und weitere Informationen:
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