| Kulturförderung

Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes

Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien. Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.
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Fördergrundsätze

Wenn Sie sich mit Ihrem Projekt bewerben möchten, lesen Sie bitte sorgfältig die auf der Website veröffentlichten Allgemeinen Förderrichtlinien der Kulturstiftung des Bundes und die Fördergrundsätze für die Allgemeine Projektförderung sowie die Häufig gestellten Fragen und prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Projekt für eine Förderung durch die Kulturstiftung des Bundes in Frage kommt.

Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

Antragsschluss für die aktuelle Antragsphase ist der 31. Januar 2023

Weitere Informationen: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de

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