Immaterielles Kulturerbe
Das 2003 unterzeichnete UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen und Können sowie Alltagskulturen. Damit hat es – anders als das klassische „materielle“ UNESCO-Welterbe mit seinen Kategorien Weltkulturerbe und Weltnaturerbe – kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken zum Gegenstand.
Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. 2016 war Deutschland mit seiner ersten internationalen Nominierung erfolgreich: "Idee und Praxis der Organisation von gemeinsamen Interessen in Genossenschaften", von Rheinland-Pfalz mit Sachsen als Antrag erarbeitet, ist nun Teil der Repräsentativen Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit. Im Bundesweiten Verzeichnis ist Rheinland-Pfalz mit folgenden Kulturformen vertreten:
• Morsetelegrafie (Aufnahmejahr: 2014)
• Forster Hanselfingerhut-Spiel (Aufnahmejahr: 2016)
• Töpfertradition Westerwälder Steinzeug in und um Höhr-Grenzhausen,Kannenbäckerland, sowie
Breitscheid (Aufnahmejahr: 2016),
• Die Wiesenbewässerung in den Queichwiesenzwischen Landau und Germersheim (Aufnahmejahr: 2018)
• Das Welttanzprogramm (WTP)für den Paartanz in das Register Guter Praxisbeispiele (Aufnahmejahr:
2018)
• Weinkultur in Deutschland (Aufnahmejahr: 2021)
• Pfälzerwaldhütten-Kultur (Aufnahmejahr: 2021)
Am 1. April startete der 5. Auswahlzyklus zur Erweiterung des Bundesweiten Verzeichnisses. Bis Ende November 2021 ist wieder Gelegenheit, sich um Aufnahme in das Verzeichnis zu bewerben. Die Einladung richtet sich zum einen an „Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen, die Ausdrucksformen immateriellen Kulturerbes aktiv pflegen und dadurch die Ausübung und Weitergabe des Immateriellen Kulturerbes gewährleisten.“ Zum anderen können auch „Programme, Projekte und Tätigkeiten, die Immaterielles Kulturerbe in besonderer Weise erhalten,“ für das Register Guter Praxisbeispiele vorgeschlagen werden.
Bei der Begutachtung der Anträge sind Alter, Kontinuität, Wandel und Brüche, Tradierung sowie Inhalt und Substanz des kulturellen Erbes bedeutend. Auch werden die Trägergruppe und deren Einbindung in die Bewerbung sowie der Erhalt, die Weitergabe und eine mögliche Gefährdung in die Prüfung einbezogen. Kommerzialisierung und formale Ausschlussgründe werden ebenfalls geprüft.
Weitere Informationen unter:
https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-werden