11. Was ist sonst noch zu beachten?
WeiterlesenBei geschützten Kulturdenkmälern ist in der Regel ein Genehmigungsverfahren nach § 13 DSchPflG erforderlich. Der Antrag auf Genehmigung der geplanten Maßnahme ist (wie bei der baurechtlichen Genehmigung) der Kreisverwaltung bzw. der Verwaltung der kreisfreien Stadt (Untere Denkmalschutzbehörden) einzureichen. Die fachliche Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege ersetzt nicht das förmliche Genehmigungsverfahren, erleichtert aber…
10. Fallen Gebühren oder Verwaltungskosten an?
WeiterlesenBesuch und Beratung durch den Gebietskonservator des Landesamtes für Denkmalpflege (Kunsthistoriker bzw. Baurat/Architekten) sind für den Bürger frei von besonderen Verwaltungsgebühren. Dies gilt in diesem Bereich übrigens auch für die Leistungen der Kreis- und Stadtverwaltungen.
Kunstpreis Rheinland-Pfalz
WeiterlesenMit dem Kunst- und Förderpreis zeichnet Rheinland-Pfalz jährlich abwechselnd herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Literatur, der bildenden Künste, der Musik, der darstellenden Künste und des Films aus.