| Förderprogramm

"Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen"

Das bundesweite Programm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, trotz dieser Herausforderungen einen Raum für grundlegende Innovationen zu schaffen und sich dem Impuls zu widersetzen, auf Bekanntes und Vertrautes zurückzugreifen.

Mit dem Programm stellt die Kulturstiftung des Bundes die Mittel zur Verfügung, um Überlegungen zu neuen Modellen zu ermöglichen: etwa für interkommunale Kooperationen oder experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte. Das Programm beruht auf der Annahme, dass Kulturinstitutionen in zehn Jahren nur dann eine breite gesellschaftliche Unterstützung genießen werden, wenn sie noch stärker als Gemeingut wahrgenommen werden. In der Orientierungsphase in den Jahren 2024 bis 2027 fördert die Kulturstiftung des Bundes zunächst die Entwicklung von bis zu fünfzig institutionellen Innovationskonzepten in deutschen Großstädten mit je 50.000 Euro. Zudem umfasst diese Phase Beratungs- und Vernetzungsangebote, Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten erweitern den Blick international. Dafür steht ein Gesamtbudget in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Eine Fortsetzung des Programms ist ab 2027 geplant, damit ausgewählte Vorhaben anschließend realisiert werden können.

Auf einen Blick
Fragen und Antworten zu "Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen" 
 
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an veränderungsbereite Kultureinrichtungen (Museen, Theater, Konzerthäuser, Bibliotheken uvm.) mit Sitz in einer deutschen Großstadt (ab 100.000 Einwohner) sowie Verbünde von Kultureinrichtungen (innerhalb einer Kommune oder über kommunale und Landesgrenzen hinweg) und Kommunen als Träger von Kultureinrichtungen. 
 
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung in der Orientierungsphase ist die Entwicklung eines Zukunftsvorhabens für einen Innovationsprozess in einer Einrichtung oder für einen Verbund von Einrichtungen. Die Förderung umfasst auch Beratungs- und Vernetzungsangebote sowie Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten.
 
Wie funktioniert die Antragstellung?
Anträge können Sie ausschließlich online über das Antragsportal auf www.uebermorgen-programm.de einreichen. Antragsfrist ist der 14. März 2025, 20 Uhr.
 
Wie erfolgt die Auswahl der geförderten Projekte?
Über die Auswahl der geförderten Kultureinrichtungen entscheidet der Vorstand der Kulturstiftung des Bundes auf Grundlage von Empfehlungen einer unabhängigen Fachjury.

Weitere Informationen unter :
​​​​​​​https://bureau-ritter.de/foerderprogramm/uebermorgen/

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