Zuschüsse der Denkmalpflege dürfen im Gegensatz zu den meisten anderen öffentlichen Fördermitteln prinzipiell "kumuliert", d. h. mit anderen Zuschüssen gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Daher ist es durchaus zulässig, sich zugleich um Unterstützung aus Mitteln der Dorferneuerung des Wohnungsbaues oder ähnlicher Programme zu bemühen. Auch vergeben manche Gebietskörperschaften (Landkreise, Städte) Gelder im Rahmen eigener Denkmalpflege- oder Ortsbildpflegeprogramme. Auskünfte zu solchen Fördermöglichkeiten erhält man bei seiner Kreis- oder Gemeinde-/Stadtverwaltung. In Aussicht gestellte Zuschüsse anderer Quellen sind jeweils den Bewilligungsdienststellen anzugeben, damit die Gesamtbelastung zutreffend und gerecht beurteilt werden kann.
Wichtig sind für Steuerzahler/innen die erheblichen einkommensteuerlichen Vergünstigungen, über die ein ein weiteres Merkblattes informiert:
Einkommensteuerliche Vergünstigungen für Denkmaleigentümer
LAf0 1095/Frein