| Projektförderung

Auch im nächsten Jahr wieder Förderung von Kulturprojekten für junge Geflüchtete

Die Initiative soll Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Bildung und kulturellen Teilhabe von jungen Geflüchteten ermöglichen, mit deren Hilfe diese verschiedene Kunst- und Kulturformen kennenlernen und gleichsam selbst künstlerisch aktiv werden können.

Vorbehaltlich der letztlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möchte die Landesregierung auch für 2018 Fördermittel in Höhe von insgesamt 50.000 Euro bereitstellen , mit denen vor allem kleinere Vorhaben unterstützt werden sollen. Anträge für Projekte, die im kommenden Kalenderjahr durchgeführt werden sollen, sind bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Referat 32 (bitte immer angeben), Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzureichen. Antragsfrist ist der 31. Dezember 2017.
Verspätet eingereichte Anträge werden nachrangig berücksichtigt. Eine Förderung setzt voraus, dass die Projekte nicht anderweitig durch das Land gefördert werden. 

Erwartet wird von den Antragstellerinnen und Antragstellern:
1) eine Beschreibung ihres geplanten Projektes unter Angabe

  •  der Zielsetzung und einzelner Arbeitsschritte
  •  des Adressatenkreises, der Anzahl der beteiligten Personen (mindestens zehn) und der Bedeutung  des Projektes für die Zielgruppe
  •  des Zeitraums, in dem das Projekt realisiert werden soll
  •  der Kultursparte(n), in welcher/welchen das Projekt realisiert wird
  •  von Informationen zu den beteiligten Künstlerinnen/Künstlern  bzw. Kultureinrichtungen
  •  möglicher Projektpartner

2) ein Kosten- und Finanzierungsplan unter Angabe

  • der entstehenden Ausgaben (z.B. Honorare/Personalkosten/Steuern und Sozialkosten/Veranstaltungskosten/Kosten für Organisation und Kommunikation)
  • der kalkulierten Einnahmen (direkte Einnahmen z.B. aus Kartenverkauf/ Ei-genmittel/andere Einnahmen z.B. aus Spenden, Werbung, öffentlichen Zu-schüssen).

Zu beachten ist, dass die Landeshaushaltsordnung bei Einzelunternehmen (z.B. selbstständige/r Künstler/in) eine Honorarauszahlung des Zuwendungsempfängers an sich selbst nicht zulässt. Eigenhonorare werden deshalb nicht als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt.

Weiterhin zu beachten sind die Kriterien, die förderungswürdige Vorhaben (Projekte) erfüllen sollen. Hierbei gilt:

  • Sie ermöglichen geflüchteten Menschen gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe und tragen so zu deren Integration bei. 
  • Sie erleichtern den Zugang zu Kunst und Kultur und vermitteln einen Eindruck vom kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz.
  • Sie stehen in engem Kontakt zu anderen Initiativen, die sich um die Belange geflüchteter Menschen kümmern, und sind somit in kooperative Netzwerke eingebunden.
  • Sie bieten geflüchteten Menschen die Möglichkeit, sich in die Projekte kreativ und künstlerisch einzubringen.
  • Sie tragen zur kulturellen Vielfalt und zum interkulturellen Austausch bei.
  • Sie helfen geflüchteten Menschen, Kenntnisse der deutschen Sprache zu er-weitern bzw. zu erwerben.
  • Sie bereichern das kulturelle Leben der Region und des Landes Rheinland-Pfalz.
  • Sie zeichnen sich durch eine hohe künstlerische bzw. kulturpädagogische Qualität aus.
  • Sie haben Modellcharakter.

Zur Orientierung kann bei der Antragstellung die Richtlinie für die Gewährung von Projektförderungen im Bereich der freien Theater, Orchester und Musikgruppen, der soziokulturellen Einrichtungen und Maßnahmen (<link https: kulturland.rlp.de fileadmin kulturland kultur_foerdern foerderrichtlinie-_freie_szene.pdf external-link-new-window>Förderrichtlinie freie Szene) dienen. Dies gilt vor allem für Projekte aus den Bereichen Theater einschließlich Performance und Musik sowie aus dem Bereich Soziokultur, die von privaten nicht-öffentlichen Trägern durchgeführt werden. Bitte teilen Sie uns mit dem Antrag auch eine Bankverbindung mit. Das erspart uns im Fall einer Bewilligung Rückfragen. 
Bei Rückfragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Referat 32, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier. Tel.: 0651/9494-0
<link https: add.rlp.de de themen foerderungen im-kulturellen-bereich external-link-new-window>add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-kulturellen-bereich/.

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