Auftritte für Laien- und Breitenkultur ab 18. Juni möglich

„Die jetzt geltenden Öffnungen sind für die Laien-und Breitenkultur im Land ein wichtiger und richtiger Schritt. Mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung und den sinkenden Inzidenzwerten im Land darf die Breiten- und Laienkultur nun nicht nur proben, sondern endlich auch wieder vor Publikum auftreten.
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Das hatten nicht nur die Kulturschaffenden, sondern auch viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer in den letzten Monaten schmerzlich vermisst“, so Kulturministerin Katharina Binz. Bei stabiler Inzidenz unter 50 sind bei kulturellen Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauer und im Innenbereich bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich. Geimpfte und genese Personen werden hier mitgezählt. Liegen die Werte stabil unter 50 ist zudem der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur im Freien mit bis zu 50 Personen und im Innenbereich mit bis zu 20 Personen oder bis zu 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre unter Leitung möglich. Geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.

Mit der neuen <link file:41574 _blank download>23. Corona-Bekämpfungsverordnung wurden die Richtlinien für die Breiten- und Laienkultur an die der öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen angeglichen. „Damit kann das kulturelle Leben in unserem Land nun endlich in seiner ganzen Vielfalt wieder beginnen“, so Kulturministerin Katharina Binz.

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