19 Millionen Euro fließen direkt in den Haushalt der FFA. Insgesamt stehen im Programm NEUSTART KULTUR rund 165 Millionen Euro für die Filmbranche zur Verfügung. Monika Grütters erklärt dazu: „Wochenlang hatten die Kinos in Deutschland geschlossen, jetzt können sie aufgrund der Abstandsregeln nur mit geringer Kapazität öffnen. Auch wurden zahlreiche Filmstarts verschoben, und es fehlen aktuell noch immer Filme, die das große Publikum ins Kino ziehen. Darunter leidet die gesamte Filmbranche, auch die Einnahmen der FFA sind durch diese Entwicklung stark zurückgegangen. Wir müssen daher jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir auch in Zukunft ein breites und vielfältiges Angebot an hochwertigen Filmen haben. Weil die FFA bei der Filmförderung eine Schlüsselrolle einnimmt, unterstützen wir sie jetzt direkt und helfen damit der Helferin. Eine starke FFA ist wichtiger denn je.“
Die zusätzlichen 11 Millionen Euro für den Verleih und Vertrieb sind Teil eines umfassenden, zeitlich befristeten Maßnahmenprogramms der Kulturstaatsministerin zur Stärkung des Filmabsatzes. Um angesichts der Corona-Krise schnell und effizient Hilfe zu leisten, orientiert sich die Verleih- und Vertriebsförderung des Bundes an den etablierten Strukturen des Filmförderungsgesetzes (FFG). Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Verleihunternehmen können Zuschüsse von bis zu 25 % kumulativ zu der regulären Verleihförderung der FFA beantragen. Vertriebsunternehmen können Zuschüsse von bis zu 50 % beantragen. Alle relevanten Informationen zum Förderprogramm Verleih und Vertrieb finden Sie unter: <link http: www.ffa.de neustartkultur-verleih-und-vertrieb-1.html external-link-new-window>www.ffa.de/neustartkultur-verleih-und-vertrieb-1.html
Weitere Informationen zum Konjunkturprogramm NEUSTART KULTUR finden Sie unter:
<link http: www.kulturstaatsministerin.de neustartkultur external-link-new-window>www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur [http://www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur]