| NEUSTART KULTUR

Die Antragsphase zum NEUSTART KULTUR Teilprogramm "Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live Kultur - läuft noch bis zum 27. Juni

In Teil 2 des LIVE KULTUR-Förderprogramms sind wieder Veranstalter:innen antragsberechtigt, die für die Aufführung, Vorführung oder Wiedergabe von Live-Kulturveranstaltungen die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung tragen.
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Um Neueinsteiger:innen der Branche den Zugang zur Förderung zu ermöglichen, hat sich die DTHG für eine Vereinfachung der Zugangsvoraussetzungen und die Herabsetzung der mindestens zu beantragenden Förderhöhe stark gemacht. Eine weitere Neuerung der zweiten Antragsrunde besteht darin, dass die Grundfinanzierung des Geschäftsbetriebs mit öffentlichen Mitteln von 40% auf 50% heraufgesetzt wurde und dass auch Festivalveranstalter:innen aus dem Bereich Wort, Varieté und Kleinkunst ihre Antragsberechtigung nun leichter nachweisen können. Während der Antragsphase bieten wir für alle Interessierten individuelle Einzelberatungen an. Die Termine sind auf unserer Webseite https://neustartkultur.dthg.de/ buchbar. Zudem gibt es noch einen letzten offenen FAQ-Termin am 20. Juni um 14 Uhr via Zoom.

Weitere Informationen: https://neustartkultur.dthg.de/
Kontakt Presse:
Elisa Cominato,Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (0) 221 98 65 27 16, E-Mail: elisa.cominato(at)dthg.de

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