„Die Anträge machen wunderbar deutlich, dass es nicht allein die großen geschichtsträchtigen Stätten und Kulturlandschaften sind, die unsere kulturelle Identität ausmachen und die es wert sind, sich ihre Bedeutung ins Bewusstsein zu rufen. Hinter allen Bewerbungen stehen Fertigkeiten, Künste oder Ideen, die uns in unserer kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch in unserem Verständnis von Freiheit und Selbstbestimmung weitergebracht haben. Die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes würde den einmaligen Stellenwert, der diese Anträge auszeichnet, überregional sichtbar machen“, so Kulturministerin Doris Ahnen.
Bis zum 30. November 2013 konnten sich in ganz Deutschland Gruppen und Gemeinschaften in ihrem jeweiligen Bundesland mit einer kulturellen Ausdrucksform für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes bewerben.
Die vier in Rheinland-Pfalz eingegangenen Bewerbungen werden nun im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur ausgewertet. Nicht alle Interessensbekundungen der vergangenen Wochen und Monate mündeten in offizielle Bewerbungen; mancher überregionale Vorschlag wurde stellvertretend andernorts eingereicht – prominentes Beispiel ist der „Brauchkomplex Fasching, Fastnacht und Karneval“.
Alle vier in Rheinland-Pfalz gestellten Anträge haben länderübergreifenden Charakter und werden ausschließlich darauf geprüft, ob hierbei formale Kriterien eingehalten wurden. Sie werden anschließend bis Mitte April 2014 über die Kultusministerkonferenz an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet. Dieses Gremium trifft sich zur Evaluierung aller Vorschläge im September 2014. Voraussichtlich im Dezember 2014 werden dann die ersten Einträge in das bundesweite Verzeichnis präsentiert.
Deutschland ist seit dem 10. Juli dieses Jahres Vertragsstaat des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Das Übereinkommen fördert und erhält in allen Weltregionen überliefertes Wissen, Können und Alltagskulturen. Zum immateriellen Kulturerbe zählen unter anderem Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturheilkunde und Handwerkstechniken. Seit 2003 stellt die UNESCO diese kulturellen Ausdrucksformen mit einem Übereinkommen in den Mittelpunkt internationaler Kooperation.
Die Erstellung des bundesweiten Verzeichnisses ist eine Bestandsaufnahme kultureller Traditionen in Deutschland. Die Aufnahme ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger. Deutsche Nominierungen für internationale Listen des immateriellen Kulturerbes können erst nach Ende des deutschen Auswahlverfahrens, frühestens im März 2015 bei der UNESCO eingereicht werden.
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