Die wichtigsten Neuerungen:
*Antragsberechtigt sind jetzt auch ausgewählte private Einrichtungen (z. B. Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeeinrichtungen) *Statt bisher 40 % können nun bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der maximal mögliche Förderbetrag wurde von 100.000 € auf 200.000 € pro bestehender RLT-Anlage erhöht *Die Förderung weiterer technischer Maßnahmen wurde ermöglicht.
Beispielsweise ist nun auch die Nachrüstung einer Anlage zur Luftbehandlung durch UV-C Strahlung oder zusätzlicher funktionsrelevanter Bauteile (Motoren etc.) möglich *Es können nun auch Erweiterungen auf bislang nicht bestückte funktionsrelevante Räume (z.B. Foyers) ermöglicht werden. Es gilt das „Windhundprinzip“, d.h. Anträge werden nach Eingangszeitpunkt bewilligt. Daher sollten Anträge möglichst zeitnah gestellt werden. Nähere Angaben finden Sie unter folgendem Link: <link https: www.bafa.de de energie energieeffizienz raumlufttechnische_anlagen raumlufttechnische_anlagen_node.html external-link-new-window>www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Raumlufttechnische_Anlagen/raumlufttechnische_anlagen_node.html <link <https: www.bafa.de de energie energieeffizienz raumlufttechnische_anlagen raumlufttechnische_anlagen_node.html> - external-link-new-window></https:>