Hierfür stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Gefördert werden etwa dringend notwendige Sanierungsarbeiten, Erweiterungsmaßnahmen oder die Modernisierung von Dauerausstellungen. Insbesondere sollen mit dem Programm kulturelle Vermittlungsangebote und der diskriminierungsfreie Zugang gestärkt sowie die Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit in den Einrichtungen verbessert werden.
Gemeinschaftsleistung von Bund, Ländern und Kommunen
Der Bund übernimmt im Rahmen der Förderung grundsätzlich bis zu 50 Prozent der Projektausgaben. Die Bundesmittel werden durch die Bundesländer kofinanziert, aber auch durch Kommunen und Dritte. Die Antragsstellung für die jährlichen Fördertranchen erfolgt in Rheinland-Pfalz über das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.
Das entsprechende Antragsformular und weitere Unterlagen finden Sie beigefügt.
- vollständiger Projektaufruf 2024
- Maßnahmebogen
- Vorschlagsliste
- Fördergrundsätze
- weitere Infomationen unter:https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ink-programm-1688588
Projektvorschläge sind bis zum 15.11.2023 an K25(at)bkm.bund.de unter Verwendung der beigefügten Formblätter zu übermitteln (max. 10 MB pro E-Mail; pro Projektvorschlag möglichst eine Datei bzw. E-Mail).
Bei Fragen und Hinweisen zum Programm sowie zu möglichen Projektvorschlägen können Sie sich an Herrn Martin Stange (martin.stange@bkm.bund.de; 0228 99 / 681 - 13513) wenden.