Förderprogramme Neustart Kultur - Neuauflage & Live Kultur

Im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien führt die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft das Förderprogramm Neustart Kultur und dessen Teilprogramm Live Kultur durch, das sich an Veranstalterinnen und Veranstalter von Live-Kulturveranstaltungen richtet - Fördersumme 55 Mio Euro.
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Live-Kultur

Als Teilprogramm von NEUSTART KULTUR richtet sich das Programm „Erhalt und Stärkung der Infrastruktur für Kultur in Deutschland – Live-Kulturveranstaltungen – Wort, Varieté und Kleinkunst“ an Veranstalterinnen und Veranstalter von Live-Kulturveranstaltungen.

Veranstalter*innen übernehmen das inhaltliche, organisatorische und finanzielle Risiko für die Produktion und Durchführung von Veranstaltungen als wichtige Präsentationsplattformen für ausübende Künstler*innen. Sie bilden damit ein wesentliches Fundament für die kulturelle Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.

Mit insgesamt 40 Millionen Euro aus dem Programm NEUSTART KULTUR unterstützt der Bund künftig auch Veranstalter*innen im Bereich „Wort, Varieté und Kleinkunst“. Der Zuschuss beträgt bis zu 200.000 Euro.
Bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben können gefördert werden.
Die Förderung erfolgt einmalig, projektbezogen und im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung.

Neustart Kultur Neuauflage

Das Programm wird neu aufgelegt und um weitere 15 Mio € Fördermittel aufgestockt, um neue Anträge zu ermöglichen. Damit werden in diesem Programm insgesamt 55 Mio € bereitgestellt.

Das Programm NEUSTART KULTUR zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen und -akteure zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden.
Dadurch soll neben der dringend notwendigen Wiedergewinnung eines vielfältigen Kulturangebots gleichzeitig wieder eine Beschäftigungs- und Erwerbsperspektive für Kulturschaffende entstehen.

Mit dem Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ sollen Kultureinrichtungen bei ihrer Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommenen Betrieb unterstützt werden, insbesondere bei der Umsetzung von investiven Schutzmaßnahmen anlässlich der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie sowie mit Blick auf zukunftsgerichtete Investitionen zur Stärkung der Attraktivität der Kultureinrichtungen bei Wiedereröffnung und Weiterbetrieb.

Quelle: PM der DTHG
weitere Informationen: <link https: www.dthg.de external-link-new-window>www.dthg.de

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