Ziel dieser Initiative ist es, möglichst viele Maßnahmen zu ermöglichen, mit deren Hilfe junge Flüchtlinge verschiedene Kunst- und Kulturformen kennenlernen und gleichsam selbst künstlerisch aktiv werden können.
Vorbehaltlich der letztlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möchte die Landesregierung auch für 2017 Fördermittel in Höhe von insgesamt 50.000 Euro bereitstellen, mit denen vor allem kleinere Vorhaben unterstützt werden sollen.
Dazu müssen Anträge für Projekte, die im kommenden Kalenderjahr durchgeführt werden sollen, bis spätestens 1. Februar 2017 bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Referat 32 (bitte immer angeben), Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier eingereicht werden.
Verspätet eingereichte Anträge werden nachrangig berücksichtigt. Eine Förderung setzt voraus, dass die Projekte nicht anderweitig durch das Land gefördert werden.
Erwartet wird von den Antragstellerinnen und Antragstellern:
- eine Beschreibung ihres geplanten Projektes unter Angabe
- der Zielsetzung und einzelner Arbeitsschritte
- des Adressatenkreises und der Bedeutung des Projektes für die Zielgruppe
- des Zeitraums, in dem das Projekt realisiert werden soll
- der Kultursparte(n), in welcher/welchen das Projekt realisiert wird
- von Informationen zu den beteiligten Künstlerinnen/Künstlern bzw. Kultureinrichtungen
- möglicher Projektpartner - ein Kosten- und Finanzierungsplan unter Angabe
- der entstehenden Ausgaben (z.B. Honorare/Personalkosten/Steuern und Sozialkosten/Veranstaltungskosten/Kosten für Organisation und Kommunikation)
- der kalkulierten Einnahmen (direkte Einnahmen z.B. aus Kartenverkauf/ Eigenmittel/andere Einnahmen z.B. aus Spenden, Werbung, öffentlichen Zuschüssen)
Dabei sind verschiedene Kriterien und Richtlinien zu beachten.
Zur Orientierung kann bei der Antragstellung die <link http: kulturland.rlp.de de kultur-foerdern foerderprogramme foerderung-der-freien-szene external-link-new-window>Richtlinie für die Gewährung von Projektförderungen im Bereich der Freien Theater, Orchester und Musikgruppen, der Soziokulturellen Einrichtungen und Maßnahmen (Förderrichtlinie freie Szene) dienen. Dies gilt vor allem für Projekte aus den Bereichen Theater einschließlich Performance und Musik sowie aus dem Bereich Soziokultur, die von privaten nicht-öffentlichen Trägern durchgeführt werden.
Bei Rückfragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, Referat 32, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier.
Tel.: 0651/9494-0
<link http: www.add.rlp.de external-link-new-window>www.add.rlp.de.