Zur Förderung des deutsch-französischen Kulturaustauschs vergibt der Deutsch-Französische Kulturrat in Zusammenarbeit mit der Französischen Botschaft in Berlin für das Jahr 2004 wieder Stipendien an junge deutsche Künstlerinnen und Künstler.
Insbesondere soll Bildenden Künstlern, Schauspielern, Tänzern, Dramaturgen, Regie- und Bühnenbildassistenten, Kostümbildnern, Beleuchtern, Musikern sowie Kulturmanagern und Kulturvermittlern Gelegenheit geboten werden, im Nachbarland praktische Erfahrungen in Kulturinstitutionen zu sammeln und eigene Projekte in Verbindung mit einem Träger zu realisieren. Für die Vergabe der Stipendien ist die Zusage einer französischen Kulturinstitution, den Stipendiaten zu betreuen, unerlässlich.
Das Stipendium beinhaltet einen auf zwei Monate begrenzten Unterhaltszuschuss, der im Jahr 2002 EUR 782 betrug.
Bewerberinnen und Bewerber sollten nicht älter als 30 Jahre sein und über gute französische Sprachkenntnisse verfügen.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Deutsch-Französische Kulturrat.
Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Beschreibung des geplanten Projektes oder der beabsichtigten Tätigkeit in Frankreich
- Zusage der französischen Kulturinstitution
- Empfehlungsschreiben von zwei Sachverständigen des gewählten Kulturbereiches
- Lebenslauf in deutscher und französischer Sprache, aus dem sich insbesondere der Bildungsgang und der kulturelle Werdegang ergeben
Die Bewerbungsfrist für ein Stipendium endet am 1. Oktober 2003.
Die Bewerbungen sind zu richten an den
Deutsch-Französischer Kulturrat
Deutsches Sekretariat
Postfach 10 24 31
66024 Saarbrücken
Tel.: 06 81 50 1 - 12 25 / 12 26
Fax: 06 81 / 50 1 - 12 69
E-Mail: sb@dfkr.org