| Sonderfonds „Fluthilfe“

Hilfe für Kunst und Kultur in der Flutregion

Antragstellung bei der Kulturstiftung Rheinland-Pfalz noch bis zum 31.12.2022 möglich. Die Flut 2021 hat im Norden unseres Landes unermesslichen Schaden angerichtet. Von der Flutkatastrophe betroffene Kultureinrichtungen und Kunstschaffende können derzeit noch aus den Mitteln des Sonderfonds „Fluthilfe“ der Stiftung Rheinland-Pfalz unterstützt werden.
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Die Fördermittel sollen insbesondere für die Rettung und den Ersatz von Kunstwerken sowie für Veranstaltungen der Kunstschaffenden eingesetzt werden. Die Fördermittel sollen insbesondere für die Rettung und den Ersatz von Kunstwerken sowie für Veranstaltungen der Kunstschaffenden eingesetzt werden. Anträge können digital bis zum 31.12.2022 für Vorhaben eingereicht werden, die noch nicht begonnen haben. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur https://www.kulturstiftung-rlp.de/geschaeftsstelle-mainz/projektfoerderung/antragstellung.

Aufgrund der bevorstehenden Festtage ist die individuelle Beratung der Antragstellenden bis zum 23.12.2022 möglich.

Ergänzung:
Nach dem 31. Dezember 2022 können im Rahmen der Regelförderung der Kulturstiftung weiterhin Förderanträge gestellt werden. Die nächste Antragsfrist für Projekte der 2. Jahreshälfte 2023 ist der 15. Februar. 

Allgemeine Informationen:
Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur wurde vor über 30 Jahren gegründet, um die Kunst- und Kulturlandschaft von Rheinland-Pfalz zu pflegen, zu bewahren und zu unterstützen. Der Erhalt kultureller Infrastrukturen und die Bewahrung von Kulturgut ist ebenso Stiftungszweck, wie die Pflege zeitgenössischen Kunstgeschehens und die Unterstützung besonderer Projekte im Kulturbereich. Satzung und Förderrichtlinien unter: www.kulturstiftung-rlp.de informieren über die Grundlagen des Förderauftrages.

Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur fördert insbesondere Vorhaben im Bereich der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik und der Soziokultur sowie spartenübergreifende Vorhaben. Zur Förderung von Künstler:innen können Stipendien vergeben werden.

Antragsfristen: 15. Februar und 15. August jeden Jahres

Kontakt: 
Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
www.kulturstiftung-rlp.de
info@kulturstiftung-rlp.de
Tel. 06131-288 38 50Telefon06131 28838 – 0

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