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Infektionsschutzgesetz: Gesundheitsausschuss ändert Regierungsentwurf im Sinne der Kultur

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass der Kulturbereich in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages bei dem verabschiedeten Infektionsschutzgesetz nun unter §28a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)" eigenständig genannt wird.
Deutscher Kulturrat e.V.
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Der Deutsche Kulturrat hatte am 10. November den Deutschen Bundestag aufgefordert, den Kulturbereich im Gesetz als eigenständigen Bereich zu benennen und damit den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" zu ändern. Diese Forderung hat der Gesundheitsausschuss dankenswerterweise aufgenommen.

Kultur, so steht es in der Beschlussvorlage, soll nicht mehr unter Freizeit subsumiert werden. Das wird dem besonderen Charakter der Kultureinrichtungen, die eben mehr als Freizeiteinrichtungen sind, besser gerecht. Kultureinrichtungen sind zugleich Bildungseinrichtungen und Orte der Kunstproduktion.

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