Der Deutsche Kulturrat hatte am 10. November den Deutschen Bundestag aufgefordert, den Kulturbereich im Gesetz als eigenständigen Bereich zu benennen und damit den von CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines "Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" zu ändern. Diese Forderung hat der Gesundheitsausschuss dankenswerterweise aufgenommen.
Kultur, so steht es in der Beschlussvorlage, soll nicht mehr unter Freizeit subsumiert werden. Das wird dem besonderen Charakter der Kultureinrichtungen, die eben mehr als Freizeiteinrichtungen sind, besser gerecht. Kultureinrichtungen sind zugleich Bildungseinrichtungen und Orte der Kunstproduktion.