Die Bundesregierung hat am 21. Mai 2003 dem von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien eingebrachten Entwurf der Novelle zum Filmförderungsgesetz zugestimmt. Staatsministerin Christina Weiss erklärte dazu: "Dieses Gesetz ist ein Erfolg der Branche und der Politik. Es gibt wenige Gesetze, die aus einer so intensiven, offenen und konstruktiven Diskussion zwischen Vertretern aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung hervorgegangen sind."
Ziel des Gesetzes ist, die Rahmenbedingungen für Kinofilmproduktionen und die Absatzförderung für deutsche Filme weiter zu verbessern. Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen Verbesserungen des Fördersystems, insbesondere der Ausbau der automatischen Referenzfilm- und Absatzförderung.
Um die finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen, sieht der Entwurf eine Anhebung der Filmabgabe gestaffelt nach Umsatzgrenzen vor. Die Kinoabgabe steigt auf zukünftig rund 2,7 Prozent des Bruttoumsatzes, die Videoabgabe auf durchschnittlich 2,2 Prozent des Nettoumsatzes. Die Fernsehveranstalter haben eine Verdopplung ihrer freiwilligen Leistungen auf rund 22,4 Millionen Euro zugesagt. Damit steigen die Einnahmen und das Fördervolumen der Filmförderanstalt voraussichtlich um über 40 Prozent von 46,2 Millionen Euro auf rund 64,7 Millionen Euro.
Kulturstaatsministerin Weiss ist überzeugt, dass die gefundenen Lösungen die Interessen der Branche und ihre derzeitige Marktlage fair berücksichtigen: "Die zahlreichen Stellungnahmen, die zum Referentenentwurf eingegangen sind, haben - trotz Nuancen im Detail - bestätigt, dass die Richtung stimmt. Ich bin sicher, dass mit dem heutigen Beschluss entscheidende und unbedingt erfolgversprechende Signale und Impulse für den deutschen Film und die Filmwirtschaft ausgehen."
Das geänderte Filmförderungsgesetz soll am 01. Januar 2004 in Kraft treten.
Quelle:
www.bundesregierung.de/index-,413.487792/Kabinett-beschliesst-Novelle-z.htm
Zum Artikel unter www.kulturportal-deutschland.de/kp/artikel.html