Ziel der konstituierenden Sitzung, die in jeglicher Hinsicht eine Premiere war, war es, miteinander ins Gespräch zu kommen und erste Handlungsfelder für die Entwicklung von Teilhabeempfehlungen für den Kunst- und Kulturbereich zu identifizieren und in einen gemeinsamen Austausch zu kommen. Menschen mit Behinderungen haben ein verbrieftes Recht auch am Kunst- und Kulturbereich gleichberechtigt teilzuhaben. Zum ersten Mal sind in dieser Form Verbandsvertreterinnen und -vertreter beider Seiten zusammengekommen. Es wurde intensiv und fruchtbar miteinander diskutiert, wo die entscheidenden Stellschrauben im Kulturbereich liegen, um die Teilhabe- und Teilgabe-Situation der Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, betont: „Es ist wichtig, dass wir konkrete Vorschläge zur Umsetzung des Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention im Kulturbereich erarbeiten. Es ist großartig, dass wir zum ersten Mal den Deutschen Kulturrat ganz konkret mit der Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen zusammenbringen können. Ich verspreche mir von diesem fruchtbaren Austausch, dass wir endlich Teilhabeempfehlungen in den Kulturbereich tragen können, die die Ausbildungs- und Arbeitssituation von Menschen mit Behinderungen entscheidend verbessern. Es müssen gleiche Zugangsvoraussetzungen für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Weiterer wichtiger Punkt für mich ist, dass Barrierefreiheit endlich zum Qualitätsstandard in Kultureinrichtungen wird.