Seit über einem Jahr können kulturelle Einrichtungen vom Engagement junger Menschen profitieren. Wie? Die Lösung heißt: „Freiwilliges Soziales Jahr in der Kultur“!
Was ursprünglich nur im sozialen Bereich möglich war, ist nun auch für kulturelle Institutionen möglich. Junge Menschen investieren freiwillig ein Jahr nach ihrer Schulzeit oder auch als Moratorium während ihres Studiums, um ihre Arbeitskraft einzubringen in theaterpädagogischen Zentren, Musikeinrichtungen, Jugendkunstschulen, Bildungsstätten, soziokulturellen Zentren, Offenen Kanälen, Medienzentren, Veranstaltungshäusern, Museen oder Bibliotheken. Die Aufzählung lässt sich beliebig fortsetzen.
Der Vorteil für die Einrichtung – bei den Freiwilligen als Einsatzstelle bezeichnet – liegt klar auf der Hand. Ein volles Jahr lang in Vollzeit kann ein junger, engagierter Mensch eingesetzt werden. Die Einarbeitungszeit lohnt sich also, im Gegensatz zu einem Praktikum, welches in der Regel nur wenige Wochen dauert. Schon nach kurzer Zeit steht also eine tatkräftige Arbeitskraft zur Verfügung, die im Alltagsgeschäft unterstützt und eigenständig Projekte übernehmen kann.
Beide Parteien profitieren zudem davon, dass der Freiwilligendienst vertraglich geregelt ist. Die Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e.V. (bkj) fungiert nämlich als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres. Das bedeutet, dass die Jugendlichen und die Einsatzstellen mit der bkj ein Vertragsverhältnis eingehen, das hieb- und stichfest alle Pflichten regelt. Während des Einsatzjahres steht die bkj in allen Fragen beiden Parteien jederzeit zur Verfügung und schlichtet gegebenenfalls.
Die bkj prüft die Einsatzstellen auf ihre Eignung, bevor Jugendliche an sie vermittelt werden. Wer also Jugendliche im Rahmen eines FSJ beschäftigen möchte, bewirbt sich bei der Bundesvereinigung und bekommt nach erfolgreicher Prüfung geeignete Bewerber genannt, mit denen Gespräche vereinbart werden können.
Die Einsatzstellen verpflichten sich, den Jugendlichen ein monatliches Taschengeld sowie Ersatzleistungen in Höhe von insgesamt 280 Euro zu zahlen. Außerdem zahlen sie einen Beitrag von ca. 120 Euro für Sozialversicherungen. Während des Einsatzjahres müssen die Jugendlichen für insgesamt 25 Tage frei gestellt werden. In dieser Zeit finden Blockseminare statt, die von der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e.V. ausgerichtet werden. Sie sollen die Jugendlichen in den verschiedenen Phasen des Jahres pädagogisch begleiten. Die Einsatzstelle sollte darüber hinaus eine Person abstellen, die die Freiwilligen bei ihrer Tätigkeit unterstützt und anleitet.
Wie kommt nun eine kulturelle Einrichtung an einen oder eine Freiwillige/n? Bei der Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e.V. können Bewerbungsunterlagen eingefordert werden. Wer ab September 2003 dabei sein möchte, sendet die Unterlagen bis zum 15. April zurück. Nach Prüfung der Unterlagen erhält die Einsatzstelle eine Bestätigung und weitere Informationen. Ab Mitte Mai werden die jugendlichen Bewerber und Bewerberinnen dann vermittelt. Wer in seinem Umfeld Jugendliche kennt, die Interesse am FSJ-Kultur haben, kann diese natürlich auch direkt ansprechen. Das Auswahlverfahren wird Mitte Juli abgeschlossen sein. Übrigens: Auch anerkannte Kriegsdienstverweigerer können mitmachen!
Am 9. Mai 2003 wird das FSJ-Kultur im Rahmen eines Info-Treffens in Erfurt vorgestellt.
Alle Informationen und Bewerbungsunterlagen sind erhältlich bei der
Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e.V.
Sternwartenstraße 4
04103 Leipzig
Telefon 0341 2577-307/-313
Fax 0314 2577-309/-313
E-Mail: fsjkultur@bkj.de
Internet: www.fsjkultru.bkj.de