Land prüft Vorkaufsrecht bei der Burg Meistersel

Das Land Rheinland-Pfalz prüft derzeit intensiv, ob es in Bezug auf die Burg Meistersel (Kreis Südliche Weinstraße) von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht. Dieses Vorkaufsrecht darf gemäß Denkmalschutz- und -pflegegesetz ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt, insbesondere wenn dadurch ein unbewegliches geschütztes Kulturdenkmal erhalten werden soll.

 

Obwohl die Prüfung durch das fachlich zuständige Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur noch nicht abgeschlossen ist, gehen Ministerpräsident Kurt Beck und Staatsminister Professor Dr. E. Jürgen Zöllner davon aus, dass das Land unter Berücksichtigung aller Aspekte von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen wird.

 

Der von vielen Fachleuten immer wieder beklagte Verfall der Burgruine in den vergangenen Jahrzehnten habe deutlich gemacht, dass der Erhalt der Burg Meistersel für einen Privatbesitzer kaum zu leisten sei.

 

Für die Sanierungsmaßnahmen müsse von einem sechsstelligen Betrag ausgegangen werden.

 

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