Neben dem Förderpreis vergeben Land und SWR überdies erneut den mit 10.000 Euro dotierten Hauptpreis, für den eine Eigenbewerbung jedoch nicht möglich ist. Mit dem Hauptpreis ehren die Preisstifter auf Vorschlag einer unabhängigen Fachjury eine Schriftstellerin beziehungsweise einen Schriftsteller, die oder der durch Leben oder Werk eng mit dem Land verbunden ist und über die Landesgrenzen hinaus Ansehen gefunden hat.
Für den Förderpreis sind alle literarischen Gattungen zugelassen (Prosa, Lyrik, Szene, Essay etc.).
Einzusenden ist in zweifacher Ausfertigungein unveröffentlichter Text in deutscher Sprache von maximal zehn Din-A4-Seiten mit bio-bibliografischen Angaben an das Literaturreferat des Ministeriums
(Anschrift: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Referat 9825, Postfach 3220, 55022 Mainz).
Autorinnen und Autoren, die in Rheinland-Pfalz geboren worden sind, dort leben oder die durch ihr literarisches Schaffen eng mit dem Land verbunden sind, können sich bis Freitag, 27. Juni 2014, um den Förderpreis zum Georg-K.-Glaser-Preis bewerben.
Die Bewerberin beziehungsweise der Bewerber muss in dem Anschreiben versichern, dass der eingesandte Text bislang noch nicht veröffentlicht worden ist.
Über die Vergabe des Georg-K.-Glaser-Preises befindet eine unabhängige Fachjury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Preis ist nach dem 1910 in Guntersblum in Rheinhessen geborenen und 1995 in Paris gestorbenen Autor des als „Jahrhundertroman" gerühmten Buchs "Geheimnis und Gewalt", Georg K. Glaser, benannt.