Am 6. Oktober 1942 teilte die Finanzverwaltung der Dresdner Bank mit, dass das Vermögen von Jacob Guthmann „zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen ist. Damit ist jede Verfügung über sämtliche Vermögenswerte dieser Person unzulässig, sofern sie nicht durch das für die Einziehung zuständige Finanzamt Wiesbaden erfolgt“.
Fünf Wochen zuvor, am 1. September 1942, war der aus Eich stammende Jacob Guthmann von Wiesbaden aus nach Theresienstadt deportiert worden.
Zu dieser Zeit waren die Finanzämter mit der „Verwertung“ des Eigentums der Deportierten befasst, das seit der 1941 erlassenen 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz dem „Reich verfiel“. Dabei ging es nicht nur um Konten und Wertpapiere. Überall kam es zu öffentlich angekündigten Auktionen aus jüdischem Besitz: Tischwäsche, Möbel, Kinderspielzeug, Geschirr, Lebensmittel wechselten den Besitzer. Viele schrieben an die Finanzämter, um sich das begehrte Klavier oder die schönere Wohnung zu sichern.
Vorausgegangen waren ab 1933 zahlreiche Gesetze und Verordnungen, die auf die Ausplünderung jüdischer Bürger zielten. Umgesetzt wurden sie von Beamten der Finanzbehörden in Kooperation mit weiteren Institutionen. In der Folge verdiente das „Deutsche Reich“ an denen, die es in die Emigration trieb ebenso wie an denen, die blieben und schließlich deportiert wurden.
Quelle und weitere Informationen: <link http: www.gedenkstaette-osthofen-rlp.de external-link-new-window wird in einem neuen browserfenster>www.gedenkstaette-osthofen-rlp.de
und im Kulturland: <link veranstaltungen v legalisierter-raub-der-fiskus-und-die-auspluenderung-der-juden-in-hessen-und-rheinhessen-1933-19>www.kulturland.rlp.de/veranstaltungen