Ministerrat hat neue Struktur für das Arp-Museum zur Kenntnis genommen

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung die neue Betriebs- und Organisationsstruktur für das geplante Arp-Museum und die Novellierung der bisherigen Rahmenvereinbarung zur Realisierung dieses Museums aus dem Jahr 1995 zur Kenntnis genommen.

 

Nachdem die Stiftung Bahnhof Rolandseck den Änderungen bereits am 14. März zugestimmt hat, bedarf es seitens des Landes nun noch der Beschlussfassung im Vorstand der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Dieser wird sich in Kürze des Themas annehmen.

 

Nach intensiven, partnerschaftlichen Gesprächen hatten sich das Land Rheinland-Pfalz und die "Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e.V." vor wenigen Wochen auf die Neuerungen verständigt, mit denen sich heute der Ministerrat befasst hat.

 

In deren Mittelpunkt steht die Beseitigung der komplizierten Betriebs- und Organisationsstrukturen und die Zusammenführung der Finanz- mit der Betriebsverantwortung.

 

Auf der Grundlage der novellierten Betriebsstruktur soll eine vom Land Rheinland-Pfalz und der "Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e.V." noch zu gründende Stiftung mit dem Namen "Arp-Museum Bahnhof Rolandseck" das geplante Arp-Museum und den Künstlerbahnhof Rolandseck mit seinem Kulturprogramm gemein-sam betreiben. Als Organe dieser Betreiberstiftung sind ein dreiköpfiger Vorstand und ein Kuratorium vorgesehen.

 

Mit der neuen Struktur erhält das Land ein gewichtiges Mitspracherecht beim Betrieb des Museums und bei der Verwendung der von ihm eingesetzten Finanzmittel. Die "Stiftung Hans Arp und Sophie Taueber-Arp e.V." erhält im Gegenzug ein maßgebliches Mitspracherecht in künstlerischen Belangen und bei der Auswahl der Museumsdirektorin oder des Museumsdirektors.

 

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