| Kulturerbe

Neue Bewerbungsrunde zum Immateriellen Kulturerbe

Am 1. April startet das dritte nationale Auswahlverfahren zum Immateriellen Kulturer-be. Rheinland-Pfalz konnte 2016 mit dem Forster Hanselfingerhut-Spiel und der Töpfertradition Westerwälder Steinzeug zwei wertvolle Kulturformen für die nationale Liste nominieren.
Forster Hanselfingerhut-Spiel

Das Auswahlverfahren
Bis zum 30. Oktober ist nun wieder Gelegenheit, sich um Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis zu bewerben. Die Einladung richtet sich zum einen an „Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen, die Ausdrucksformen immateriellen Kulturerbes aktiv pflegen und dadurch die Ausübung und Weitergabe des Immateriellen Kulturerbes gewährleisten.“ Zum anderen können auch „Programme, Projekte und Tätigkeiten, die Immaterielles Kulturerbe in besonderer Weise erhalten,“ für das Register Guter Praxisbeispiele vorgeschlagen werden. 

Die Kultusministerkonferenz hat das zweite Auswahlverfahren einer Evaluierung unterzogen. Rechtzeitig vor Beginn der neuen Bewerbungsfrist werden das überarbeitete <link file:17337 _blank download>Merkblatt mit den Richtlinien und das <link file:17339 _blank download>Bewerbungsformular – auch auf der Website des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur – zur Verfügung stehen. Minister Konrad Wolf zum neuen Auswahlverfahren: „Unser Land ist reich an wertvollen Traditionen. Ich freue mich auf viele interessante Bewerbungen.“ Im Frühjahr wird das Kulturministerium gemeinsam mit dem Partnerministerium des Saarlandes und der Deutschen UNESCO-Kommission eine Informationsveranstaltung anbieten. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.

Bis Mitte April 2018 trifft jedes Bundesland eine Vorauswahl und übermittelt bis zu vier Vorschläge an die Kultusministerkonferenz. Dort wird eine maximal 64 Bewerbungen umfassende Vorschlagsliste erstellt und an das Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet. Dieses unabhängige Expertenkomitee prüft und bewertet die Dossiers anhand fachlicher Kriterien und macht Vorschläge sowohl zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis als auch zur Weiterleitung an die UNESCO (Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit, Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und Register Guter Praxisbeispiele). Die KMK und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen abschließend die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees. 

Das Immaterielle Kulturerbe 
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 171 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

Bewerbungen sind in elektronischer Form zu richten an:
Sekretariat für das Welterbe von Rheinland-Pfalz
z. Hdn. Frau Dr. Andrea Stockhammer
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz, Email: <link http: mwwk.rlp.de>ike(<link http: mwwk.rlp.de>at)<link http: mwwk.rlp.de>mwwk.rlp.de

Bewerbungsunterlagen zur Teilnahme am Auswahlverfahren zum Immateriellen Kulturerbe:
•<link file:17339 _blank download>Bewerbungsformular
•<link file:17342 _blank download>Informationsblatt für die Verfasser/in von fachlichen Begleitschreiben
•<link file:17337 _blank download>Merkblatt zum Bewerbungsverfahren
Bildnachweis: Foto "Forster Hanselfingerhut-Spiel" - aus dem Buch "Feste und Festbräuche in der Pfalz", Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde Kaiserslautern 1992, Herausgegeben von Jürgen Keddigkeit, 

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