Das Land Rheinland-Pfalz, die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur und die Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e.V. haben heute in Mainz eine neue Rahmenvereinbarung für den Betrieb des im Bau befindlichen Arp-Museums in Remagen-Rolandseck unterzeichnet.
"Die Novellierung der Rahmenvereinbarung und die Gründung einer neuen Betreiberstiftung sind eine gute Grundlage zur langfristigen Sicherung des Museumsbetriebs in Remagen-Rolandseck", sagte Professor Dr. E. Jürgen Zöllner, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, nach der Unterzeichnung der Vereinbarung. Im Unterschied zur alten Rechtsgrundlage erhalte das Land ein gewichtiges Mitspracherecht beim Betrieb des Museums und bei der Verwendung der Landesmittel. "Die novellierte Rahmenvereinbarung spiegelt insofern die spezifischen Kompetenzen und Mitteleinsätze besser wider, als das bei der bisherigen Vereinbarung der Fall war", sagte der Minister.
Auch der Vorsitzende der Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e.V., Dieter G. Lange, sieht in der Novellierung der Rahmenvereinbarung und der neuen Betreiberorganisation einen bedeutenden Fortschritt im Hinblick auf eine Optimierung des bisherigen Betriebskonzepts. "Wir können nun auf einer stabilen Grundlage gemeinsam ein Museum betreiben, das internationalen Ansprüchen gerecht wird", sagte er.
Bisherige Grundlage der Zusammenarbeit war eine zwischen diesen Partnern am 02. Juni 1995 geschlossene Rahmenvereinbarung. Darin hatte sich das Land verpflichtet, ein Museum nach Plänen des amerikanischen Architekten Richard Meier zu bauen, das der Präsentation der Werke zweier bedeutender Künstler des 20. Jahrhunderts gewidmet sein soll - nämlich Hans Arp (1886-1966) und dessen Frau Sophie Taeuber-Arp (1889-1943). Die Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e.V. sollte alleine für den Betrieb des Museums verantwortlich sein. Der sanierte Bahnhof Rolandseck mit seinem eigenständigen Kulturprogramm war nicht Gegenstand der alten Rahmenvereinbarung.
Mit der heute unterzeichneten novellierten Rahmenvereinbarung werden Bahnhof und Museumsneubau nun gemeinsam von einer einzigen Institution betrieben werden. Dabei werden das Land und die Stiftung Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp e.V. gemeinsam die Verantwortung tragen.
Dazu wurde eine neue Stiftung mit dem Namen "Stiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck" gegründet. Ihr Zweck besteht darin, das Arp Museum in Rolandseck und den sanierten Bahnhof Rolandseck einheitlich und auf einem internationalen Ansprüchen gerecht werdenden Niveau zu betreiben.
A Eckpunkte der Novellierung der Rahmenvereinbarung
1. Das Land Rheinland-Pfalz saniert den historischen Bahnhof in Remagen-Rolandseck.
2. Das Land Rheinland-Pfalz baut für das Arp-Museum nach den Plänen von Richard Meier folgende Neubauten: einen Museumsneubau auf dem Berg mit Zugangsbauwerk und ein Wechselausstellungsgebäude.
3. Land und Stiftung Arp e.V. wollen, dass der sanierte Bahnhof Rolandseck sowie der noch zu errichtende Richard-Meier-Bau (inklusive aller Nebengebäude wie unter 2. beschrieben) als Einheit von einer einzigen Institution betrieben werden. Hierzu gründen das Land und die Stiftung Arp gemeinsam eine neue unabhängige "Stiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck". Das Nähere regelt die Stiftungssatzung.
4. Das Eigentum an allen Grundstücken und Gebäuden (Bahnhof und alle Neubauten) soll in einer Hand liegen. Der Eigentümer überlässt der neuen Betreiberstiftung sämtliche unter 2. beschriebenen Neubauten sowie den sanierten Bahnhof Rolandseck, einschließlich aller Freiflächen, mietfrei zur Nutzung.
5. Das Land Rheinland-Pfalz und die Stiftung Arp e.V. leihen der Betreiberstiftung die in ihrem Eigentum stehenden und inventarisierten Werke von Hans und Sophie Taeuber-Arp für eine Dauer von 30 Jahren.
B Eckpunkte der Stiftungssatzung
1. Das Land und die Stiftung Arp e.V. haben eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Rolandseck vom Land Rheinland-Pfalz und der Stiftung Arp e.V. gegründet. Sie trägt den Namen "Stiftung Arp Museum Bahnhof Rolandseck".
2. Der Zweck der Stiftung ist, das Arp-Museum in Rolandseck und den sanierten Bahnhof Rolandseck einheitlich und auf einem internationalen Ansprüchen gerecht werdenden Niveau zu betreiben. Es soll dabei Kulturzentrum und Stätte künstlerischer Begegnung sein und zur Förderung des Werks der Künstler Hans Arp und Sophie Taeuber-Arp und ihres internationalen Umfelds sowie internationaler Künstler beitragen.
3. Die Organe der Stiftung sind Vorstand und Kuratorium.
4. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Jeder Stifter benennt ein Mitglied. Das dritte Mitglied wird gemeinsam benannt.
5. Das Kuratorium besteht aus dem Präsidium und weiteren ordentlichen Mitgliedern. Zentrale Entscheidungen werden vom Präsidium getroffen. Das Präsidium des Kuratoriums besteht aus dem für Kultur zuständigen Minister des Landes, dem Chef der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei, dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung Arp e.V. und jeweils einem von jedem Stifter zu benennenden weiteren Mitglied aus dem kulturellen Leben. Weitere Mitglieder des Kuratoriums sind jeweils sieben Mitglieder des Landtags, der Landrat des Landkreises Ahrweiler, der Bürgermeister der Stadt Remagen, der jeweilige Vorsitzende des Fördervereins des Arp-Museums sowie je zwei weitere vom Land und der Stiftung Arp benannte Mitglieder.