Die Landesregierung hat für 2019 und 2020 einen Betrag in Höhe von 400.000 Euro zur Konservierung und Restaurierung von schriftlichem Kulturgut aus rheinland-pfälzischen Kulturinstitutionen unterschiedlicher Träger zur Verfügung gestellt. „Die ‚Bestandserhaltung‘ der kulturellen Überlieferung in Museen, Archiven und Bibliotheken ist eine Daueraufgabe und kann in Anbetracht der großen Mengen nicht mehr allein von den Trägern der jeweiligen Einrichtungen sichergestellt werden. Hierzu bedarf es vielmehr einer gemeinsamen Anstrengung. Wir übernehmen die Verantwortung an zur Sicherung der kulturellen Überlieferung und unterstützen die Archive, Bibliotheken und Museen. Deshalb haben wir im Doppelhaushalt 2019/20 insgesamt 400.00 Euro für die ‚Bestandserhaltung‘ eingestellt. Die schriftliche Überlieferung enthält wertvolle Informationen für die nachfolgenden Generationen und bildet die Basis unserer Geschichte. Darauf dürfen wir nicht verzichten“, betonte Kulturminister Konrad Wolf.
Das schriftliche kulturelle Erbe ist durch viele Faktoren in seinem Bestand bedroht: Gestiegene Benutzerfrequenzen, schlechte Lagerungsbedingungen, mangelnde konservatorische Betreuung, Tintenfraß, Feuchtigkeit und Schimmel sind nur einige Stichworte, die ein weites Arbeitsfeld skizzieren. Eine adäquate und professionelle Bestandserhaltung erfordert deshalb entsprechende Rahmenbedingungen.
Mit Ausnahme der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz und des Landesbibliothekszentrums Rheinland-Pfalz, für die eigene Sondermittel für die Bestandserhaltung zur Verfügung stehen, können an diesem Pilotprogramm Museen, Archive und Bibliotheken kommunaler und kirchlicher Träger, aber auch Landeseinrichtungen (incl. Hochschulen und Universitäten partizipieren, sofern sie schriftliches historisches Kulturgut bewahren.
Mindestkriterien wie z. B. der Nachweis, dass die Einrichtung der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, und ein Bestandserhaltungskonzept vorliegt, müssen erfüllt sein. Der Antragssteller muss während der Pilotphase 10% der Antragssumme als Eigenanteil nachweisen. Anträge für das laufende Kalenderjahr können noch bis zum 28. Februar 2019 beim Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz gestellt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite „Landesstelle Bestandserhaltung Rheinland-Pfalz“:
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