Das neue Urheberrecht sorgt für einen fairen Interessenausgleich: zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits sowie den Kreativen andererseits.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Interesse an einer weitgehenden privaten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Wer beispielsweise eine CD kauft, möchte sie auch für die Familie und Freunde kopieren können. Dem steht der berechtigte Anspruch der Urheber an einer angemessenen Vergütung ihrer Kreativität gegenüber. Denn von Anerkennung allein kann keine Künstlerin, kein Autor leben.
Urheberrechte in der Informationsgesellschaft
Zwischen diesen beiden Interessen schafft der zweite Teil der Urheberrechtsnovelle einen fairen Ausgleich. Er knüpft an den ersten Teil der Urheberrechtsreform an. Mit diesem sind in der vergangenen Legislaturperiode zunächst zwingende europarechtliche Regelungen in deutsches Recht umgesetzt worden. So wurde der Schutz der Urheber auf eine Verwertung im Internet erweitert. Unerlaubte Download-Angebote wurden unter Strafe gestellt.
Der zweite Teil regelt nun die Bereiche des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, die die EU-Mitgliedsstaaten selbst regeln können. Das Bundeskabinett stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesjustiziministerin zu.
"Der Zweite Korb macht das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries nach dem Kabinettsbeschluss.
Privatkopien bleiben erlaubt
Eine der wichtigsten Regelungen: Digitale Kopien eines urheberrechtlich geschützten Werks bleiben auch künftig möglich. Verboten ist nur, eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage zu kopieren, etwa aus illegalen Tauschbörsen.
Allerdings darf ein bestehender Kopierschutz nicht geknackt werden. Ein "Recht auf Privatkopie" zu Lasten des Rechtsinhabers gibt es nicht.
Quelle:
www.bundesregierung.de/Nachrichten-,12404.976986/artikel/Privatkopien-bleiben-erlaubt.htm