Gefördert werden investive Maßnahmen zur Stärkung der Sicherheit von gefährdeten Kulturgütern. Dazu zählen insbesondere baulich-mechanische und elektronische Sicherheitsvorkehrungen zur angemessenen Erhöhung des Einbruch- und Diebstahlschutzes entsprechend des jeweiligen Risikos (z. B. zertifizierte einbruchshemmende Türen und Fenster, Einbruchmeldeanlagen; Zutrittskontrollanlagen, Videotechnik; in begründeten Ausnahmen auch externe Beratungsleistungen zur Erstellung / Aktualisierung eines Sicherheitskonzepts).
Grundlage der Maßnahmen sollte grundsätzlich ein mit dem zuständigen Landeskriminalamt oder der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle abgestimmtes Sicherheitskonzept sein. Auf den „Ratgeber für Diebstahlschutz im Museum“ (<link http: www.museumsbund.de external-link-new-window>www.museumsbund.de) sowie den „SicherheitsLeitfaden Kulturgut“ (<link http: www.konferenz-kultur.de external-link-new-window>www.konferenz-kultur.de) wird hingewiesen.
Alle ausführlichen Informationen finden Sie hier:
- <link file:40074 _blank download>Ratgeber für Diebstahlschutz im Museum
- <link file:40075 _blank download>Auslobung Sonderausschreibung
- <link file:40076 _blank download>Antragsformular