Aktionen der digitalen Leseförderung, die z.B. für die Herbstferien 2020 geplant sind, können sowohl digital als auch analog oder in einer Mischform stattfinden. Vor Antragstellung sollten Sie bezüglich des Konzeptes und des Zeitplans Rücksprache mit dem Projektteam halten. Es wäre gut, wenn zwischen Antragstellung und geplantem Projektbeginn circa sechs Wochen liegen.
Antragsberechtigt sind Bibliotheken und andere juristische Personen in einem lokalen Bündnis aus mindestens drei Einrichtungen. Die Förderung ist nicht an eine Mitgliedschaft beim Deutschen Bibliotheksverband (dbv) gebunden. In welcher Form Projekte der kulturellen Bildung trotz Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen umgesetzt werden können, ist u.a. auf <link https: www.lesen-und-digitale-medien.de de_de best-practice-projekte-corona external-link-new-window>www.lesen-und-digitale-medien.de/de_DE/best-practice-projekte-corona beschrieben. Sie finden dort natürlich auch Anregungen für Präsenzveranstaltungen. Frist für die nächste offizielle Antragsrunde für Mittel von 2021 bis Juni 2022 ist der 31. Oktober 2020.
Deutscher Bibliotheksverband e.V.
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